Statue der Gottesmutter
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2. Ostersonntag – Weißer Sonntag – Fest der göttlichen Barmherzigkeit (08.04.2018)

Der selige Papst Johannes Paul II. legte den Barmherzigkeitssonntag am 30. April 2000 für den zweiten Ostersonntag fest. Mit der Einführung dieses Festes kam er dem Wunsch Jesu nach, der zu  Sr. Faustyna sagte: „Ich wünsche ein Fest der Barmherzigkeit. Ich will, dass das Bild, welches du mit dem Pinsel malen wirst, am ersten Sonntag nach Ostern feierlich geweiht wird. Dieser Sonntag soll das Fest der Barmherzigkeit werden. Ich wünsche, dass die Priester meine große Barmherzigkeit gegenüber sündigen Seelen verkünden sollen.“

Als „Zuflucht und Unterschlupf für alle Seelen“ hat sich Jesus dieses Fest der Barmherzigkeit gedacht. In seiner Verheißung zu diesem Festtag erklärte er durch Sr. Faustyna:

„Ich ergieße ein ganzes Meer von Gnaden über jene Seelen, die sich der Quelle meiner Barmherzigkeit nähern. Die Seele, die beichtet und die heilige Kommunion empfängt, erhält vollkommene Vergebung der Schulden und der Strafen; an diesem Tag stehen alle Schleusen Gottes offen, durch sie fließen die Gnaden. Keine Seele soll Angst haben, sich Mir zu nähern, auch wenn ihre Sünden rot wie Scharlach wären.“ (TB 699) Das Versprechen für diesen Festtag bekräftigte Jesus ein andermal mit den Worten: „Wer an diesem Tag zur Quelle des Lebens kommt, erfährt einen vollkommenen Nachlass seiner Schuld und Strafe.“ (TB 300)

Der Ablass am Sonntag der göttlichen Barmherzigkeit

wird unter den gewohnten Bedingungen

(Beichte mit entschlossener Abkehr von jeder Sünde, Kommunionempfang und Gebet in den Anliegen des Papstes: Vaterunser und ‚Gegrüßet seist du, Maria“ oder ein anderes Gebet nach freier Wahl)

den Gläubigen gewährt, die in einer Kirche oder einem Oratorium an einer Feier zu Ehren der göttlichen Barmherzigkeit teilnehmen oder wenigstens vor dem Allerheiligsten das Glaubensbekenntnis sprechen, das Vaterunser mit dem Zusatz einer kurzen Anrufung des barmherzigen Herrn Jesus (z. B. Barmherziger Jesus, ich vertraue auf dich) beten.

Ein Teilablass wird den Gläubigen gewährt, wenn sie mit reuigem Herzen eine der rechtmäßig genehmigten Anrufungen an den barmherzigen Herrn Jesus richten. (Rom, 29.6.2002; AAS 94, 2002, 634–636)