Statue der Gottesmutter
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Kirchweihtag der Spitalskirche Vorau (09.11.2020)

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der eine Kirche oder einen Altar am Weihetag besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet. (Vgl. Handbuch der Ablässe 2008, Nr. 33, § 1,6°, S. 80; EI 2004, Nr. 33, § 1, 6°, S. 760)

Düren verfasste dazu folgenden Text: „Bei einer Kirchweihe nimmt Gott von einem Gebäude Besitz und macht es zu einem heiligen Ort, der zum Gottesdienst bestimmt ist. An diesem heiligen Ort darf fortan nur das zugelassen werden, was der Ausübung oder Förderung von Gottesdienst, Frömmigkeit und Gottesverehrung dient; verboten ist, was mit der Heiligkeit des Ortes unvereinbar ist (vgl. cc. 1205-1222 CC).

Die Segnung (Benediktion) einer Kirche ist dem Diözesanbischof vorbehalten, der dazu jedoch einen anderen Priester delegieren kann,' Kathedral- und Pfarrkirchen werden in feierlichem Ritus geweiht (Dedikation); in ihnen muss die heiligste Eucharistie aufbewahrt werden (vgl. c. 934 CC). Durch die Weihe und die Feier der heiligen Mysterien werden Kirchenraum und Altarstein dem profanen Gebrauch entzogen und erhalten eine Heiligkeit auf Dauer. Schon beim Betreten der noch ungeweihten Kirche zeichnet der Bischof mit seinem Stab ein Kreuz auf die Schwelle und zieht so eine Grenze zwischen dem Pro-Fanum (wörtlich.' dem »vor« dem »Heiligtum« liegenden weltlichen Bereich) und dem Sacrum (dem heiligen Kultraum). Die Kirche wird mit hl. Chrisam gesalbt, das auch bei der Taufe, der Firmung sowie der Bischofs- und Priesterweihe verwendet wird.

Der Altar (von lateinisch: adolere=verbrennen [Brandopfer] und altushoch) ist der Ort, auf dem das Kreuzesopfer Christi auf sakramentale Weise unblutig vergegenwärtigt wird (vgl. AEM 2591GRM 2, 72, 296). Seit dem 4. Jhdt. gilt der Altar als Symbolfür Christus. Nach altem liturgischen Brauch werden im Altar Reliquien von Märtyrern oder anderen Heiligen beigesetzt. Der Altar wird bei seiner Weihe mit Weihwasser besprengt und mit heiligem Chrisam gesalbt; dann wird Weihrauch auf ihm verbrannt.

Zum Zeichen der Ehrfurcht vor dem heiligen Haus Gottes bezeichnen wir uns beim Betreten einer Kirche mit dem Kreuzzeichen und machen eine Kniebeuge vor dem Tabernakel, in dem Jesus Christus wahrhaft, wirklich und wesenhaft unter der Gestalt des Brotes gegenwärtig ist; vor dem Altar, der Christus symbolisiert, verbeugen wir uns ehrfürchtig beim Vorübergehen.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es außer den üblichen Bedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes) erforderlich, die Kirche oder den Altar am Jahrestag der Weihe zu besuchen und dort andächtig das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.“