Statue der Gottesmutter
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Ablässe zu besonderen Anlässen (01.03.2020)

Volksmission – Teilnahme an Predigten und am Schlussgottesdienst

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der an Veranstaltungen im Rahmen einer allgemeinen Mission sowie an deren feierlichem Abschluss teilnimmt.

Bei einer „Volksmission“ sind Priester, Laien und Missionare gemeinsam bemüht, innerhalb einer Pfarrgemeinde eine sittlich-religiöse Erneuerung zu bewirken.

Dies geschieht mittels Gebet, Predigt, Liturgie, Bußsakrament, Hausbesuchen und Laienapostolat. Lautete früher die Parole von Volksmissionen „Rette deine Seele!“, so steht heute mehr die Gemeinschaft der Gläubigen im mystischen Leib Christi, der Kirche, im Vordergrund.

Nach geltendem Recht müssen die Pfarrer zu bestimmten Zeiten solche Volksmissionen halten (c. 770 CIC) Bei der „praedicatio sacra“ (heiligen Predigt) übt die Kirche ihr Lehramt aus. Eine besondere Form der Predigt ist die Homilie, „die Teil der Liturgie selbst ist und dem Priester und Diakon vorbehalten wird; in ihr sind das Kirchenjahr hindurch aus dem heiligen Text [der Bibel] die Glaubensgeheimnisse und die Normen für das christliche Leben darzulegen“ (c. 767 § 1 CIC).

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, muss man außer den üblichen Bedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes) einige anlässlich der Volksmission gehaltenen Predigten sowie deren feierlichen Schlussgottesdienst besuchen.

(Quelle: Der Ablass in Lehre und Praxis)

 

Pastoralvisitation – Besuch des Bischofs

Ein einmaliger vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der an dem Tag, an dem dort eine Pastoralvisitation stattfindet, am Gottesdienst teilnimmt, dem der Visitator vorsteht. (HA 2008, Nr. 32, Sr. 79;)

Voraussetzung zur Ablassgewinnung ist neben den oben genannten Bedingungen die Erfüllung der allgemeinen Ablassbedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes).

Das geltende Recht sieht vor, dass der Diözesanbischof wenigstens alle fünf Jahre die gesamte Diözese visitieren soll. Dies geschieht zumeist in Verbindung mit der Spendung des Firmsakramentes. Visitiert werden Personen, katholische Einrichtungen, heilige Sachen und Orte. Ist der Diözesanbischof rechtmäßig verhindert, kann die Visitation durch einen Weihbischof, den Generalvikar, einen Bischofsvikar oder einen anderen Priester durchgeführt werden.

(Quelle: vgl. Der Ablass in Lehre und Praxis)

 

Diözesansynode

Ein einmaliger vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der die Kirche, in welcher eine Diözesansynode tagt, besucht und dort andächtig das „Vaterunser“ und das Glaubendbekenntnis spricht.

Voraussetzung, um den vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist die Erfüllung der üblichen Ablassbedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes).

Bei der Diözesansynode versammeln sich ausgewählte Priester und Laien der Diözese, um den Diözesanbischof zu unterstützen hinsichtlich der Festlegung des Pastoralplans. Die Mitglieder der Synode sorgen sich um die geistliche Erneuerung des Bistums.

(Quelle: vgl. Der Ablass in Lehre und Praxis)