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Ablässe zu besonderen Anlässen (04.07.2020)

Schlussmesse eines Eucharistischen Kongresses

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Gläubigen gewährt, … der mit Andacht an der Schlussmesse eines Eucharistischen Kongresses teilnimmt. (HA 2008, Nr. 7 § 1,4°, S. 53; vgl. EI 2004, Nr. 7 § 1,4°, S. 54) Düren hält in seinem Buch „Der Ablass in Lehre und Praxis“ dazu fest: „Eucharistische Kongresse haben das Ziel, die Gläubigen über diözesane und regionale Grenzen hinweg zur gemeinsamen Feier und Verehrung der allerheiligsten Eucharistie zusammenzuführen. Bei den Vorträgen und Beratungen werden Fragn zum Verständnis der Eucharistie und ihrer Verehrung behandelt.

Die Initiatorin Emilie Tamisier aus Tours (1834-1910) war inspiriert vom Gründer der Eucharistiner, dem hl. Peter Julian Eymard (…). Neben den internationalen Kongressen (seit 1881, Lilie) gibt es auch nationale Eucharistische Kongresse. Im deutschen Sprachraum gab es Eucharistische Kongresse in Köln (1909), Wien (1912) und München (Pro mundi vita, 1960).

Der 49. Eucharistische Weltkongress fand vom 15. bis 22.06.2008 in Quebec (Kanada) (,Die Eucharistie – Gabe Gottes für das Leben der Welt') und der 50. Eucharistische Weltkongress vom 10. bis 17. Juni 2012 in Dublin (Irland) (,Die Eucharistie, Gemeinschaft mit Christus und unter uns') statt. Der nächste nationale Eucharistische Kongress fand vom 5. bis 9. Juni 2013 in Köln unter dem Thema „Herr, zu wem sollen wir gehen?" (Joh 6,68) statt.

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es außer den üblichen Bedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes) erforderlich, mit Andacht am feierlichen eucharistischen Ritus zum Abschluss des Eucharistischen Kongresses teilzunehmen.“

Erste Messe der Priester – Primizmesse

Ein vollkommener Ablass wird gewährt,

1.    dem Priester bei der feierlichen Primizmesse,

2.    den Gläubigen, die daran teilnehmen

(HA 2008, Nr. 27 § 1, S. 75; vgl. EI 2004, Nr. 27 § 1, S. 73)

Die Primiz ist die erste Messe, die ein Priester nach seiner Weihe mit der (Heimat-)Gemeinde feiert. Der heutige Ritus der Primiz ist regional verschieden, doch gehört allgemein die feierliche Abholung des Primizianten vom Elternhaus sowie der festliche Einzug in die Kirche dazu. Das Gemeinsame der Primizbräuche ist die Idee einer Art geistlichen Hochzeit: der Neupriester als Bräutigam, die Kirche als Braut, dargestellt durch das Primizbräutchen, das den Primizianten beim Festzug zur Kirche begleitet und auf weißem Kissen die Primizkrone trägt; ebenso wird das Primizmahl als Hochzeitsmahl gestaltet. Das mancherorts übliche Myrtenkränzchen oder -sträußchen erinnert ebenfalls an eine Hochzeit (oder Erstkommunion). Der Primizsegen wird nach der Priesterweihe und bei der Primiz erteilt; meist wird jeder einzeln sowie unter Handauflegung und Anrufung seiner Namenspatrone gesegnet.

Den vollkommenen Ablass erlangen der zelebrierende Primiziant und die mitfeiernden Gläubigen unter den üblichen Bedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes).

Bei der Erteilung des Primizsegens an Einzelne wird eine der folgenden Formeln verwendet. Bei N. kann der Name des Diözesan-, Ordens-, Pfarr- oder Namenspatrons eingefügt werden. Der Neupriester breitet die Hände aus und spricht oder singt:

Primizsegen

Durch die Ausbreitung meiner Hände und durch die Anrufung der seligen Jungfrau Maria,
des heiligen N. und aller Heiligen segne und behüte dich der allmächtige Gott,
der Vater und der Sohn und der Heilige Geist. Amen.

Reicher Segen komme herab auf euch, Verzeihung und Tröstung,
Wachstum im Glauben, unzerstörbare Hoffnung auf ewiges Leben.
Das gewähre euch der dreieinige Gott,
der Vater und der Sohn und der Heilige Geist. Amen.