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Ablässe zu besonderen Anlässen (01.01.2020)

Bischofs- oder Priesterjubiläum

Ein vollkommener Ablass wird gewährt

1)  den Priestern, die anlässlich des 25., 50., 60. und 70. Jahrestages ihrer Priesterweihe vor Gott den Vorsatz erneuern, ihren priesterlichen Pflichten getreu nachzukommen;

2)  den Bischöfen, die anlässlich des 25., 40. oder 50. Jahrestages ihrer Bischofsweihe vor Gott den Vorsatz erneuern, die Pflichten ihres Amtes getreu zu erfüllen;

3)  den Gläubigen, die an einer anlässlich eines Weihejubiläums stattfindenden Messfeier andächtig teilnehmen.

Quelle: Handbuch der Ablässe 2008

Um den Ablass zu erlangen ist nur die andächtige Teilnahme an der Festmesse gefordert.

Für den „Jubelpriester“ oder „Jubelbischof“ gibt es jeweils ein entsprechendes Gebet, in dem sie ihr Versprechen erneuern.

Vom Bischof erteilter päpstlicher Segen

 

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt,

der den vom Bischof den Gläubigen seines Bistums … erteilten Segen empfängt.

Dies gilt auch, wenn der Gläubige, der aus einem vernünftigen Grund während der Feier nicht persönlich anwesend sein kann, über Fernsehen oder Rundfunk in frommer Gesinnung an der Segensspendung teilnimmt.

Quelle: Handbuch der Ablässe 2008

Die Eparchen oder Diözesanbischöfe sowie andere ihnen von Rechts wegen Gleichgestellte haben, auch wenn ihnen die Bischofswürde fehlt, von Beginn ihres Hirtenamtes an das Recht: … in ihrer Eparchie oder Diözese den Päpstlichen Segen mit vollkommenen Ablass nach der vorgeschriebenen Formel zu erteilen, und zwar dreimal im Jahr an den von ihnen bestimmten hohen Feiertagen, auch wenn sie bei der Messfeier nur assistieren. Dieser Segen wird anstelle des üblichen Segens gespendet. (ebd.)

Zusätzlich kann der Bischof den Päpstlichen Segen in den einzelnen Konkathedralen spenden, die früher Kathedralen von erloschenen Diözesen waren.

Während der Heiligen Messe werden die Gläubigen mehrmals auf die Spendung des Päpstlichen Segens erinnert, damit sie sich darauf gut vorbereiten können. So zum Beispiel bei den einführenden Worten zum Schuldbekenntnis. Bei den Fürbitten wird eine Bitte für den Papst eingefügt.

Nach dem Schlussgebet kündigt ein Diakon den Päpstlichen Segen an. Dabei weist er darauf hin, dass jenen der Segen erteilt wird, die zur Umkehr bereit sind und das Bußsakrament sowie die heilige Kommunion empfangen haben.

Zuletzt werden die Gläubigen aufgefordert: „Bittet Gott für unseren Papst N., für unseren (Erz-) Bischof N. und die ganze Kirche, und trachtet danach, in voller Einheit mit ihr ein heiliges Leben zu führen.