Statue der Gottesmutter
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Allerheiligen (01.11.2021)

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Der Monat November ist den Armen Seelen gewidmet. Diesem Allerseelenmonat stellt die Kirche die vielen namenlosen Heiligen voran, die schon dorthingelangt sind, wohin die leidende Kirche (Arme Seelen) und die pilgernde Kirche (die auf Erden lebende Kirche) noch unterwegs sind.

Mit dem Hochfest Allerheiligen schauen wir auf die bekannten und unbekannten Heiligen. Mit ihnen werden wir daran erinnert, dass die Heiligkeit unser aller Ziel ist. Ohne Heiligkeit kein Himmel. Genauer gesagt: Ohne vollkommener Heiligkeit, gelangen wir nicht in den Himmel.

Diese Vollkommenheit besteht in der vollendeten Liebe. Somit können wir Heilige als in der Liebe Vollendete betrachten. Die einen wurden durch heroischen Tugendgrad schon auf Erden vollkommen heilig. Die anderen erlangten die Heiligkeit über den Umweg des Fegefeuers, den Ort bzw. dem Zustand der Läuterung durch den Reueschmerz.

 

Jede Beichte ist ein kleines Fegefeuer, in der wir durch Christus wieder geheiligt werden, indem er unsere Sünden durch sein kostbares Blut abwäscht. Die Heiligen haben das Bußsakrament genützt als ein Mittel zur Selbstheiligung.

Heute beschränkt man sich gerne darauf, die Heiligkeit den Priestern und Ordensleuten zu überlassen, in der fatalen Meinung, dass man selbst auch mit mittelmäßiger Frömmigkeit in den Himmel kommen wird. Jeder Getaufte ist berufen zur Heiligkeit. Im Augenblick der Taufe waren wir alle schon einmal ganz heilig. Aber durch unsere Sünden verlieren wir sie immer wieder. In der Beichte werden wir wieder geheiligt und durch Ablässe werden uns auch die Sündenstrafen – also das Fegefeuer – erlassen. Die Kirche empfiehlt, dass wir die vollkommenen Ablässe nicht nur für die Verstorbenen gewinnen sollen, sondern sie gelegentlich auch für uns selbst erbitten sollten. Papst Pius X. gewährte einen vollkommenen Ablass für die Sterbestunde, den wir schon jetzt von Gott für uns selbst erbitten können. Es ist gut, diesen Ablass von Zeit zu Zeit zu erneuern, nicht weil er sonst nicht gültig wäre, sondern um sich in die Annahme der eigenen Todesstunde einzuüben.

Um unsere Heiligkeit müssen wir uns jetzt kümmern, nicht erst dann, wenn wir sterben. Erstens wissen wir nicht, wann wir heimgerufen werden – vielleicht schon heute – und zweitens bedarf es unseres Mitwirkens mit der Gnade. Auch wenn Christus der ist, der uns vollendet, so braucht es auch unser Streben nach Heiligkeit. Wie Paulus es sagt: „… die Gnade Gottes zusammen mit mir!“

Die Heiligen, jene die von der Kirche heiliggesprochen wurden, sind uns Vorbilder in unserem Bemühen um Heiligkeit, um das Heilwerden in Christus. Sie sind wie Sterne am Himmel, die uns leuchten und den Weg zu Gott zeigen.

Nur der, der vollkommen liebt, der niemanden von der Liebe ausschließt, sondern in die Liebe Gottes mithineinnimmt, ist ganz heilig… dieses Ziel müssen wir in unserem ganzen Leben verfolgen. Wenn Gott unseren guten Willen sieht, wird er uns helfen, es zu erreichen.

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Ablass für die Todesstunde bei Sterbenden

a) ein Priester spendet den päpstlichen Segen

b) Ist kein Priester zugegen, so gewährt die Kirche den vollkommenen Ablass in der Todesstunde dem Gläubigen auch, wenn dieser in seinem Leben nur einige Gebetsübungen verrichtet hat.

Zur Gewinnung des Ablasses möge man dem Gläubigen ein Kruzifix oder ein Kreuz reichen. Die Bedingung, „wenn der Gläubige in seinem Leben nur einige Gebetsübungen verrichtet hat“, ersetzt in diesem Falle die drei zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses üblicherweise notwendigen Bedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes).

Den vollkommenen Ablass in der Todesstunde kann der Gläubige auch gewinnen, wenn er am gleichen Tag bereits einen anderen vollkommenen Ablass gewonnen hat.

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Vollkommener Ablass für die Sterbestunde

 

Diesen vollkommenen Ablass in der Todesstunde gewährt die Kirche kraft ihrer vom göttlichen Heiland übertragenen Binde- und Lösegewalt auf Anordnung des heiligen Papst Pius X. allen Gläubigen, die zu irgendeiner Zeit ihres Lebens, aus wahrer Liebe zu Gott, den Vorsatz gefasst haben, den Tod aus der Hand Gottes mit all seinen Ängsten, Peinen und Schmerzen gleichmütig und willig entgegenzunehmen.

Dieser vollkommene Ablass kann also jederzeit gewonnen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

– Absicht den Ablass zu gewinnen
– Gnadenstand
– Beichte in den 8 Tagen vor- oder nachher
– hl. Kommunion
  (am Tage des Ablasswerkes und natürlich im Gnadenstand)
– Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters
  (1 Vater unser, 1 Gegrüßet seist du Maria, 1 Ehre sei dem Vater)
– keine Anhänglichkeit an eine lässliche Sünde
  (aufrichtiger Wille, jede freiwillige lässliche Sünde zu meiden)
– Besuch einer Kirche

– Beten: „Herr, mein Gott, schon jetzt nehme ich den Tod, wie er auch nach Deinem Willen mich treffen mag, mit all seinen Ängsten, Peinen und Schmerzen aus Deiner Hand ergeben und willig an.“

Wir sollen das Verlangen nach Gewinnung dieses vollkommenen Ablasses in unserer Sterbestunde in uns lebendig halten, einerseits damit wir uns selbst von der Vorstellung freihalten, dass es sich dabei um eine mechanische Sache handelt, die man einmal erledigt und nicht unserer Gesinnung immerdar entspricht und andererseits um allzeit in dem beruhigenden Bewusstsein zu leben, nach dem Tod nicht ins Fegfeuer zu müssen, weil man von Gott diesen Ablass erhält.

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