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Allerseelen – ein Osterfest (02.11.2018)

Abt Odilo von Cluny ordnete für seine Klöster bereits im Jahr 998 an: „Wie am 01. November das Fest aller Heiligen begangen wird, so soll am folgenden Tag ein allgemeines Gedächtnis für alle gläubigen Seelen gehalten werden.“ Dieser Gedächtnistag für alle verstorbenen Gläubigen verbreitete sich unter der Reformbewegung von Cluny über das ganze Abendland. Seit dem 14. Jahrhundert wird Allerseelen auch in Rom gefeiert.

In der heutigen Gesellschaft hat Allerseelen, genau wie Allerheiligen auch, eine große Überschrift erhalten: Trauertag. Und viele Menschen trauern an diesen Tagen um ihre Verstorbenen. Man spürt an diesen Tagen, dass eine große Schwermut über allem liegt. Unzählige Menschen sehen im Tod das Ende, und Hoffnungslosigkeit macht sich breit in jenen, die ihren Glauben verloren haben oder ihn nie kennenlernen durften.

Die Kirche hat einen anderen Blick auf diesen Tag, weil Christus uns durch seine Auferstehung eine neue Sichtweise auf den Tod geschenkt hat. Paulus schrieb an die Thessalonicher (1.Thess 4,13ff): „Brüder, wir wollen euch über die Verstorbenen nicht in Unkenntnis lassen, damit ihr nicht trauert wie die anderen, die keine Hoffnung haben. Wenn Jesus - und das ist unser Glaube - gestorben und auferstanden ist, dann wird Gott durch Jesus auch die Verstorbenen zusammen mit ihm zur Herrlichkeit führen.“ Am Ende des Kapitels fordert er die Gläubigen auf: „Tröstet also einander mit diesen Worten!“ In der Offenbarung lesen wir: „Seht, die Wohnung Gottes unter den Menschen! Er wird in ihrer Mitte wohnen, und sie werden sein Volk sein; und er, Gott, wird bei ihnen sein. Er wird alle Tränen von ihren Augen abwischen: Der Tod wird nicht mehr sein, keine Trauer, keine Klage, keine Mühsal. Denn was früher war, ist vergangen.“ (Offb 21,3-4)

Einen geliebten Menschen zu verlieren hinterlässt in uns einen tiefen Schmerz, den wir Trauer nennen. Aber unsere Trauer ist nicht ausweglos. Wir dürfen für uns und unsere Verstorbenen auf die Auferstehung hoffen. Selbst wenn unsere Verstorbenen kein gutes christliches Leben geführt haben, dürfen wir hoffen, dass sie – vielleicht im letzten Augenblick – Gott begegnet sind und ja zu ihm gesagt haben; dass sie gerettet sind wie der Schächer, der mit Jesus gekreuzigt wurde und dem Jesus zugesagt hatte, dass er noch heute mit ihm im Paradies sein werde.

Wir dürfen an Gottes Barmherzigkeit nicht zweifeln. Vielmehr müssen wir uns an das Vertrauen der kleinen heiligen Therese halten, die überzeugt war, dass Gott alles vergeben kann. Diesen Glauben bezeugte sie in einem Gedicht: „Hätte ich die Verbrechen der ganzen Welt begangen, behielt ich immer noch dasselbe Vertrauen, denn ich weiß gut, dass diese große Zahl an Vergehen ein Wassertropfen ist in einer Feuersglut.“

Ein Zeugnis dafür lieferte der heilige Pfarrer von Ars. Eine Trauernde gelangte auf einer Reise zufällig nach Ars. Abt Guillaumet, den sie auf der Reise kennengelernt hatte, versprach ihr, sie dem Pfarrer von Ars vorzustellen. Auf dem Weg zwischen Kirche und Pfarrhof begegneten sie dem Pfarrer. In den Aufzeichnugen wird berichtet: Der Heilige erschien, noch mit dem Chorrock bekleidet. Er ging langsam, gesenkten Hauptes. Plötzlich blieb er vor dieser Dame in Trauer stehen und sagte leise zu ihr: "Er ist gerettet." Sie war in höchstem Maße überrascht und nochmal sagte er: „Er ist gerettet.“ Dann fügte er, jedes Wort betonend hinzu: "Er ist im Fegfeuer und Sie müssen viel für ihn beten. Zwischen dem Brückengeländer und dem Wasser hatte er soviel Zeit, daß er einen Akt der Reue erwecken konnte. Die Mutter des Herrn hat ihm diese Gnade erlangt. Im Monat Mai hatten Sie eine Marienstatue in Ihrem Zimmer stehen und Ihr ungläubiger Gatte ließ es geschehen; er hat sogar manchmal mitgebetet. Dadurch hat er die Verzeihung im Tode erlangt.” Guillaumet verstand von alledem nichts. Erst am darauffolgenden Tag erfuhr er den Zusammenhang. Sie dankte ihm für seine Hilfe und sagte: "Ich verlasse Ars und kehre geheilt nachhause zurück. Die Ärzte hatten mich der Gesundheit wegen auf die Reise geschickt, aber in mir nagte ein verzweifelter Schmerz. Mein ungläubiger Mann hat Selbstmord begangen und ich hatte doch so ganz in der Hoffnung gelebt, ihn Gott zuzuführen. Nach dem was geschehen war, konnte ich ihn nur für ewig verloren halten. Nie mehr würde ich ihn wiedersehen! Und nun haben Sie selbst gehört, wie der Heilige sagte: Er ist gerettet. Ich werde ihn im Himmel wiederfinden, ich bin geheilt.

So, wie wir Menschen nicht einfach für verloren halten dürfen, weil wir nicht in sie hineinschauen können, so dürfen wir sie auch nicht leichtfertig „heiligsprechen“, wie eine andere Begebenheit mit dem Pfarrer von Ars zeigt: Anfangs 1859 verließ Frau Ladreyt aus Lyon eben den Beichtstuhl, als Vianney sie nochmals zurückrief mit der Frage: "Haben Sie viel für M. Neyrand gebetet? Warum fahren Sie nicht damit fort?" Neyrand war ihr früherer Beichtvater gewesen und vor 3 Monaten gestorben. Nach einigen Wochen hörte sie auf für ihn zu beten, da sie es im Falle dieses heiligen Priesters nicht für nötig hielt. "Ich wähnte ihn im Himmel" erwiderte sie "und habe deshalb nicht mehr für ihn gebetet." - "Nein, mein Kind, seit er in Ajaccio gestorben ist, leidet er im Fegfeuer Qualen, weil er mit seinen Beichtkindern zu nachsichtig gewesen ist.“

Deshalb sind wir immer gut beraten, wenn wir für unsere Verstorbenen erstens die Hoffnung nicht aufgeben und zweitens nicht aufhören für sie zu beten. Der Youcat erklärt dazu: „Wenn der Mensch tot ist, kann er nichts mehr für sich tun. Die Zeit der aktiven Bewährung ist abgelaufen. Aber wir können etwas für die Verstorbenen im Fegefeuer tun. Unsere Liebe reicht bis ins Jenseits hinein. Durch unser Fasten, Beten, Gutestun, vor allem aber durch die Feier der Heiligen Eucharistie können wir für die Verstorbenen Gnade erbitten.“ (Youcat 160)

Allerseelenablass

Eine besondere Hilfe für die Verstorbenen ist der Allerseelenablass, den die Kirche in der ersten Novemberwoche gewährt: Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet in den Anliegen des Papstes – diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchen- bzw Friedhofsbesuch erfüllt werden) sind erforderlich:

a) an Allerheiligen oder am Allerseelentag oder am Sonntag vor oder nach Allerheiligen (einschließlich des Vortages ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Vaterunser und Glaubensbekenntnis; in Hauskapellen können nur die zum Haus Gehörenden den Ablass gewinnen;

oder

b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.

Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden. (Direktorium Graz-Seckau)

 

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