Statue der Gottesmutter
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Allerseelenablass (01.11.2011)

Der heilige Chrysostomus fordert zum Gebet für die Verstorbenen auf: „Bringen wir ihnen Hilfe und halten wir ein Gedächtnis an sie. Wenn doch die Söhne Ijobs durch das von ihrem Vater dargebrachte Opfer geläutert wurden [vgl. Ijob 1,5], wie sollten wir dann daran zweifeln, dass unsere Opfergaben für die Toten ihnen Trost bringen? Zögern wir nicht, den Verstorbenen Hilfe zu bringen und unsere Gebete für sie aufzuopfern.“

Die Kirche nennt drei „Mittel“, um die Leiden der Armen Seelen zu mildern und die Dauer des Reinigungsprozesses zu verkürzen: Almosen, Ablässe und Bußwerke. Hier ist auch der Allerseelenablass zu nennen, bei dem es sich um einen vollkommenen Ablass handelt, den die Kirche vom 1. bis 8. November täglich gewährt.

Bedingungen: Beichte, entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Empfang der hl. Kommunion und Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters. a) am Allerseelentag (einschließlich Allerheiligen ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des Vaterunsers und des Glaubensbekenntnisses oder: b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden. (vgl. wikipedia)

Hier noch ein Buchtipp zum Thema Ablass: Peter Christoph Düren, Der Ablass in Lehre und Praxis. Die vollkommenen Ablässe der katholischen Kirche, 3. erw. Aufl. 2003