Statue der Gottesmutter
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Das Ablass-Privileg des Poverello (02.08.2019)

Der Portiunkula-Ablass ist ein Geschenk von Papst Honorius III. und geht auf den heiligen Franziskus selbst zurück. Dieser ging in einer Sommernacht im Jahr 1216 in seine kleine Kirche, die er mit eigenen Händen wieder aufgebaut hatte. Während er in dieser Portiunkulakapelle im Gebet verweilte, sah er einen Lichtstrahl und auf dem Altar erblickte er Christus und zu dessen Rechten die Gottesmutter Maria und Engel. Bei dieser Begegnung hat Jesus dem heiligen Franziskus aufgetragen, nach Rom zu gehen und den Papst um einen vollständigen Ablass für diejenigen zu erbitten, die in diese kleine Kapelle als reuige Sünder kommen werden.

Der damalige Papst Honorius III. kam der Bitte des Heiligen nach und gewährte diesen Ablass, den er neben den gewöhnlichen Bedingungen zugleich mit einem engen Zeitrahmen verband. Aus diesem Grund kann der vollkommene Ablass bis heute nur am 2. August erhalten werden.

 

Der Portiunkula-Ablass

Er kann am 2. August oder am darauf folgenden Sonntag (ab 12 Uhr des Vortages bis 24 Uhr des betreffenden Tages) in Pfarrkirchen oder Kirchen der franziskanischen Orden, jedoch nur einmal als vollkommener Ablass gewonnen werden.

Voraussetzungen hiefür sind der Besuch einer dieser Kirchen, Sprechen des Glaubensbekenntnisses, Beten des Vaterunser sowie die üblichen Bedingungen, und zwar: Beichte mit entschlossener Abkehr von jeder Sünde, Kommunionempfang und Gebet in den Anliegen des Papstes (z. B. Vaterunser und „Gegrüßet seist du, Maria“ oder ein anderes Gebet nach freier Wahl).

Die drei zuletzt genannten Bedingungen können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchenbesuch erfüllt werden. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, gewinnt man einen Teilablass. (Aus: Direktorium der Diözese Graz-Seckau 2019)