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Das Sterben des Christen (02.11.2020)

Die Erlangung des ewigen Heiles

(die „salus animaruin') ist das oberste Gesetz (die „lex suprema'), das heißt, das Allerwichtigste in der Kirche (c. 1752 CC). Daher ist es von allerhöchster Bedeutung, dass die Gläubigen im Stande der Gnade, also ohne eine unvergebene schwere Sünde, aus dem irdischen Leben scheiden.

Peter C. Düren hat zum Thema „Nachlass der Sünden“ folgende Ausführungen festgehalten: „Im Augenblick des Todes bricht Gott das „irdische Zelt“ ab; die unsterbliche Seele des Verstorbenen gelangt, bevor sie in das „ewige Haus im Himmel" (2 Kor 5,1) ziehen kann, vor das Antlitz des göttlichen Richters, der das endgültige Urteil spricht (vgl. Mt 25).

Dabei müssen wir alle „vor dem Richterstuhl Christi offenbar werden, damit jeder seinen Lohn empfängt für das Gute oder Böse, das er im irdischen Leben getan hat" (2 Kor 5,10). So, wie der Mensch bis zum Eintritt des Todes geworden ist, so bleibt er für die ganze Ewigkeit: Mit dem Tod tritt die„ Nacht ein, in der niemand mehr etwas wirken kann" (Joh 9,4). In articulo mortis - angesichts des Todes - lässt die Kirche ihre Gläubigen nicht allein. Priester und andere Mitchristen sollen dem Sterbenden beistehen. Wenn der Sterbende nicht mehr die Möglichkeit hat, durch das Sakrament der Buße (Beichte) von seinen Sünden losgesprochen zu werden, erlangt er durch einen Akt der Liebesreue die „ Vergebung der Todsünden, wenn sie mit dem festen Entschluss verbunden ist, sobald als möglich das sakramentale Bekenntnis nachzuholen" (KKK 1452).

Über den „Nachlass der Sündenstrafen“ schrieb er: „Auch nach der Vergebung aller Sünden im Bußsakrament bzw. durch die „vollkommene" oder„ Liebesreue " (contritio) bleiben dem Sterbenden noch zeitliche Sündenstrafen, die er nach dem Tod im Fegfeuer abbüßen müsste. Damit er aber auch davon befreit wird, gewährt die Kirche einen „vollkommenen Ablass in der Todesstunde“.

Der vollkommene Ablass kann auf zweierlei Weise erlangt werden:

1. Ist ein Priester zugegen, so soll er ihm den Päpstlichen Segen erteilen, der mit einem vollkommenen Ablass verbunden ist.

Jeder Priester ist bevollmächtigt, einem Sterbenden den Päpstlichen Segen zu spenden, der mit einem vollkommenen Ablass verbunden ist. Der Priester soll nach Möglichkeit den Sterbenden darauf hinweisen, welche Voraussetzungen für die Gewinnung des Ablasses notwendig sind: Reite über alle Sünden des Lebens, willige Annahme des Todes, Glauben an die Heilsgemeinschafl der Gläubigen in der Kirche und die apostolische Vollmacht der Vergebung; dies kann er wie folgt ausdrücken:

Der Mensch kann sich nicht selbst aus seiner Schuld befreien. Wenn wir aber unsere Sünden bereuen, vergibt uns Gott. Der Päpstliche Segen, den ich Ihnen nun erteile, ist ein besonderer Dienst der Kirche an den Kranken. Die Kirche hilft Ihnen durch die ganze Kraft ihrer Fürbitte in der endgültigen Bewältigung der Schuld. Vertrauen Sie daher auf Gott; er vergibt Ihnen, und seine liebende Hand führt Sie durch den Tod zum Leben.

Der Päpstliche Segen mit dem vollkommenen Ablass wird in einer der beiden folgenden Formen erteilt:

P: Auf Grund der mir vom Apostolischen Stuhl verliehenen Vollmacht gewähre ich dir vollkommenen Ablass und Vergebung aller Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes + und des Heiligen Geistes.   A: Amen.

P: Durch die heiligen Geheimnisse unserer Erlösung erlasse dir der allmächtige Gott alle Strafen des gegenwärtigen und zukünftigen Lebens. Er öffne dir die Pforten des Paradieses und führe dich zu der immerwährenden Freude.   A: Amen.

2. Ist kein Priester zugegen, so gewährt die Kirche den vollkommenen Ablass in der Todesstunde dem Gläubigen auch, wenn dieser in seinem Leben nur einige Gebetsübungen verrichtet hat.

Zur Gewinnung des Ablasses möge man dem Gläubigen ein Kruzifix oder ein Kreuz reichen. Die Bedingung, „wenn der Gläubige in seinem Leben nur einige Gebetsübungen verrichtet hat“, ersetzt in diesem Falle die drei zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses üblicherweise notwendigen Bedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes). Den vollkommenen Ablass in der Todesstunde kann der Gläubige auch gewinnen, wenn er am gleichen Tag bereits einen anderen vollkommenen Ablass gewonnen hat.

Aus dem Handbuch der Ablässe (2008)

§ 1. Spendet ein Priester einem in einer lebensbedrohlichen Situation befindlichen Gläubigen die Sakramente, so soll er ihm auch den Apostolischen Segen und den damit verbundenen vollkommenen Ablass erteilen.

§ 2. Ist aber kein Priester zugegen, so gewährt die Kirche den vollkommenen Ablass in der Todesstunde dem Gläubigen auch, wenn dieser in seinem Leben einige Gebetsübungen regelmäßig verrichtet hat. In diesem Fall ergänzt die Kirche die drei zur Erlangung eines vollkommenen Ablasses üblicherweise notwendigen Bedingungen.

§ 3. Zur Gewinnung dieses vollkommenen Ablasses möge man dem Gläubigen ein Kruzifix oder ein Kreuz reichen. [s. S. 138]

§ 4. Den vollkommenen Ablass in der Todesstunde kann der Gläubige auch gewinnen, wenn er am selben Tag bereits einen anderen vollkommenen Ablass gewonnen hat.

§ 5. Diese heilsame Verfügung der Kirche soll den Gläubigen durch die Katechese in geeigneter Weise häufig bewusst gemacht werden.

(HA 2008, Nr. 12, S. 58f; vgl. EI 2004, Nr. 12, S. 58f)

Dass die Kirche einen vollkommenen Ablass in der Todesstunde gewährt, zeigt zweierlei:

a) Es ist von großer Wichtigkeit, dass die Gläubigen während ihres Lebens die Gewohnheit haben, regelmäßig zu beten. Denn dann erlangen sie auch in dem Falle, dass bei ihrem Sterben kein Priester zugegen ist, der ihnen den Päpstlichen Segen erteilen könnte, den vollkommenen Ablass in der Todesstunde.

b) Wer aufgrund des regelmäßigen Gebetes während seines Lebens weiß, dass er den Ab/ass in der Todesstunde erlangen wird, der kann während seines irdischen Lebens so oft er will, sogar täglich, einen vollkommenen Ab/ass gewinnen und diesen den Verstorbenen zuwenden. Wie es in den „Anweisungen für die Erlangung des Jubiläumsablasses“ zum Heiligen Jahr 2000 heißt, vollbringen die Christgläubigen damit„ eine hervorragende Übung übernatürlicher Liebe …‚ kraft des Bandes, durch das im mystischen Leib Christi die noch auf Erden pilgernden Gläubigen mit jenen vereint sind, die ihren irdischen Lebensweg schon abgeschlossen haben.“

Der Autor, Dr. theol. Peter Christoph Düren empfiehlt zum Thema Sterbebegleitung und zur Auseinandersetzung mit der christlichen Sicht des Todes folgende Kleinschriften:

Peter Christoph Düren (Hrsg.), Die Begleitung Schwerstkranker und Sterbender. Eine Handreichung für Angehörige und gläubige Laien, Augsburg 2010. ISBN 978-3-940879-00-4.

Peter C. Düren, Gast auf Erden, Sterben und Tod aus christlicher Sicht, Augsburg 21998. ISBN 3-89639064-3.

Kirchliches Sterbegebet das bei einem Sterbenden gebetet wird

Brich auf, christliche Seele, von dieser Welt, im Namen Gottes, des allmächtigen Vaters, der dich erschaffen hat,
im Namen Jesu Christi, des Sohnes des lebendigen Gottes, der für dich gelitten hat,
im Namen des Heiligen Geistes, der über dich ausgegossen worden ist.

Heute noch sei dir in Frieden deine Stätte bereitet, deine Wohnung bei Gott im heiligen Zion,
mit der Heiligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, mit dem heiligen Josef und mit allen Engeln und Heiligen Gottes.

Du kehrst zurück zu deinem Schöpfer, der dich aus dem Lehm der Erde gebildet hat.
Mögen dir, wenn du dieses Leben verlässt, die heilige Maria, die Engel und alle Heiligen begegnen.
Mögest du deinen Erlöser schauen von Angesicht zu Angesicht und dich der Erkenntnis Gottes erfreuen in Ewigkeit. Amen.

Gebet nach dem Verscheiden

Responsum:

„Kommt herzu, ihr Heiligen Gottes, eilt ihm (ihr) entgegen, ihr Engel des Herrn,
nehmt auf seine (ihre) Seele und führt sie hin vor das Antlitz des Allerhöchsten.“

Verse:

„Christus nehme dich auf, der dich berufen hat, und in Abrahams Schoß sollen Engel dich geleiten.
Herr, gib ihm die ewige Ruhe, und das ewige Licht leuchte ihm.“

Segensgebet nach Eintritt des Todes

Es segne dich Gott, der Vater, der dich nach seinem Bild geschaffen hat.
Es segne dich Gott, der Sohn, der dich durch sein Leiden und Sterben erlöst hat.
Es segne dich Gott, der Heilige Geist, der dich zum ewigen Leben gerufen und geheiligt hat.

Gott, der Vater und der Sohn und der Heilige Geist, geleite dich durch das Dunkel des Todes in sein Licht.

Er sei dir gnädig im Gericht und gebe dir Frieden und ewiges Leben. Amen.