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Der Ablass – eine göttliche Amnestie (01.01.2020)

„Die Lehre vom Ablass ist etwas ganz Großes und Tröstliches.“ Diese Worte stammen aus dem Buch „Der Ablass in Lehre und Praxis“. Dort heißt es weiter: „Sie besagt, dass Gott uns durch kirchliche Ablassverleihung die konsequente Strafe für unsere lässlichen Sünden – das Fegefeuer – ersparen will. Der Ablass ist also eine Art göttliche „Amnestie“.

Die Ablasslehre besagt auch, dass es möglich ist, unseren lieben Verstorbenen helfen zu können, indem wir ihnen fürbittweise einen Ablass zukommen lassen, um ihre Leidenszeit abzukürzen. Der Ablass ist der Nachlass von Sündenstrafen, die unsere Verstorbenen im Fegefeuer abbüßen müssen. Wäre es da nicht unterlassene Hilfeleistung, wenn wir nicht regelmäßig und häufig Ablässe gewinnen und sie den Verstorbenen zukommen ließen?“

Im dritten Kapitel, unter dem Punkt Priestertum der Gläubigen, wird festgehalten, dass alle Christen aufgrund der Taufe Anteil am königlichen Priestertum Christi haben – „zur Ausübung eines geistlichen Kultes zur Verherrlichung Gottes und zum Heil der Menschen“. Dieses allgemeine Priestertum üben wir aus „im Empfang der Sakramente, im Gebet, in der Danksagung, im Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige Liebe“. (Lumen gentium)

Das schließt die Ablassgewinnung mit ein. Ablässe können mit Hilfe der Kirche in Bezug auf die Verdienste Christi und der Heiligen täglich oder an festgesetzten Tagen oder zu bestimmten Ereignissen gewonnen werden. Auf diese Weise kann jeder dazu beitragen, dass täglich eine Seele aus dem Fegefeuer erlöst wird und zur Anschauung Gottes gelangt.

Auch die Kranken können dieselben Ablässe gewinnen, selbst, wenn sie die vorgeschriebenen Werke nicht in derselben Weise verrichten können, wie es von Gesunden gefordert wird: Die „Kranken und alle, die nicht imstande sind, ihre Wohnung zu verlassen“, können ja bekanntlich „den Ablass dadurch gewinnen, dass sie sich geistig mit denen verbinden, die das vorgeschriebene Werk in ordentlicher Weise erfüllen, und dass sie Gott ihre Gebete, Leiden und Entbehrungen aufopfern.“ (Apost. Pönitentiarie, 29.11.1998) Die Alten und Kranken sind generell als Kirchenschatz anzusehen, weil sie durch das Aufopfern der Krankheit und mit ihrem Gebet sehr viel für die lebenden und verstorbenen Glieder der Kirche tun können.

Das Praktizieren der Ablassgebete kann auch dem Leben eines kranken oder alten Menschen einen Sinn und eine wichtige Aufgabe geben, weshalb es bedeutsam ist, den Ablassgedanken wieder an die Krankenbetten und Altersheime zu bringen. Kranke können einen vollkommenen Ablass erlangen durch das Beten eines Rosenkranzes oder einer halbstündigen Bibelbetrachtung.

Für alle übrigen Ablässe besitzt der Beichtvater die Vollmacht, „das für die Gewinnung eines Ablasses vorgeschriebene Werk oder die Bedingungen für all jene umzuwandeln, die zufolge rechtmäßiger Verhinderung diese nicht erfüllen können.“ Wer Ablässe gewinnt, zeigt Solidarität mit den Verstorbenen, die uns zwar schon vorausgegangen sind, aber noch im Zustand der Läuterung sind. Düren hält dazu fest:

„Wenn man sich bewusst ist, dass es möglich ist, täglich einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, könnte man sich fragen, was ein zweiter und jeder weitere wollkommene Ablass bewirken soll, da doch bereits der einmalige vollkommene Ablass „vollkommen“ von Sündenstrafen befreit. Dazu ist folgendes zu sagen: Erstens ist es sinnvoll, hin und wieder für sich selbst diesen vollkommenen Ablass zu erlangen, da die täglichen (leichten) Sünden, die wir auf uns laden, zwar im Bußsakrament oder durch gute Werke nachgelassen werden, aber immer wieder auch Sündenstrafen nach sich ziehen. Von diesen Sündenstrafen befreit der Ablass.

Zweitens – und das ist wohl der Sinn dessen, dass es möglich ist, ,täglich‘ einen vollkommenen Ablass zu gewinnen – kann der Ablass fürbittweise den Verstorbenen zugewendet werden. Auf diese Weise hilft unser Gebet auf Erden den Armen Seelen, damit sie rascher aus dem Fegefeuer erlöst werden.

Drittens tut dieses täglich mögliche fürbittende Gebet für die Verstorbenen aber unserem eigenen Heil keinen Abbruch. Denn in der Sterbestunde können wir für uns selbst einen vollkommenen Ablass gewinnen, wenn wir während des Lebens die Gewohnheit hatten, regelmäßig zu beten – auch wenn beim Sterben kein Priester zugegen ist, der den Päpstlichen Segen erteilen könnte, der mit einem vollkommenen Ablass verbunden ist.“

Johannes Paul II. schrieb in „Incarnationis mysterium“: „Die Offenbarung lehrt, ,dass der Christ auf seinem Bekehrungsweg nicht allein gelassen ist. In Christus und durch Christus ist sein Leben durch ein geheimnisvolles Band mit dem Leben aller anderen Christen in der übernatürlichen Einheit des mystischen Leibes verbunden. So kommt es zwischen den Gläubigen zu einem wunderbaren Austausch geistlicher Güter, kraft dessen die Heiligkeit des einen den anderen zugute kommt, und zwar mehr als die Sünde des einen den anderen schaden kann‘. Wir sind in das Heilswirken Christi mit einbezogen. Das besagt die bekannte Stelle aus dem Kolosserbrief: ,Für den Leib Christi, die Kirche, ergänze ich an meinem irdischen Leben das, was an den Leiden Christi noch fehlt.‘ (1,24)“

Da durch die Ablässe die Glieder der sich läuternden Kirche rascher der himmlischen Kirche eingegliedert werden, wird gerade durch die Ablässe die Königsherrschaft Christi immer mehr und schneller verwirklicht. (Paul VI.)

Johannes Paul II. wies in der oben erwähnten Verkündigungsbulle darauf hin, dass alles von Christus kommt, „aber da wir sein Eigentum sind, wird auch das, was uns gehört, zu seinem Eigentum und gewinnt eine heilbringende Kraft. Das ist gemeint, wenn man vom Schatz  der Kirche spricht, der aus den guten Werken der Heiligen besteht. Für die Erlangung des Ablasses zu beten heißt, in diese geistliche Gemeinschaft eintreten und sich damit ganz den anderen öffnen. Denn auch im geistlichen Bereich lebt keiner nur für sich allein.“

Düren beschreibt im 4. Kapitel des bereits erwähnten Buches die Bedingungen und Voraussetzungen zur Ablassgewinnung:

Zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses müssen generell FÜNF BEDINGUNGEN eingehalten werden:

1)  SAKRAMENTALE BEICHTE,

also Befreiung von Schuld (dabei genügt eine Beichte zur Gewinnung mehrer Ablässe, etwa 20 Tage vorher oder nachher)

2)  ENTSCHLOSSENE ABKEHR VON JEDER SÜNDE,

also der feste Vorsatz, in allem ganz nach dem Willen Gottes zu leben

3)  KOMMUNIONEMPFANG

also die sakramentale Vereinigung mit Jesus Christus in der Eucharistie

4)  GEBET NACH MEINUNG DES HEILIGEN VATERS

also Gebet in den Anliegen des Stellvertreters Christi auf Erden (siehe z.B. die offiziellen monatlichen „Gebetsmeinungen des Heiligen Vaters“), der den Nachlass von Sündenstrafen gewähren kann (z.B. Vaterunser und Gegrüßet seist du Maria)

5)  ERFÜLLUNG DES VORGESCHRIEBENEN WERKES

zumeist ein Ablassgebet

Die Beichtväter haben die Vollmacht, jenen, die gehindert sind, das vorgeschriebene Werk oder die Bedingungen zu erfüllen, diese umzuwandeln.

Außerdem gibt es nach kirchlichem Recht FÜNF VORAUSSETZUNGEN zur Erlangung von Ablässen:

1)  Wer einen Ablass gewinnen will, muss GETAUFTER CHRIST sein

2)  darf NICHT EXKOMMUNIZIERT sein

3)  muss sich wenigstens beim Abschluss der vorgeschriebenen Werke IM STAND DER GNADE befinden

4)  muss zumindest die allgemeine ABSICHT haben, Ablässe zu gewinnen

5)  muss die auferlegten Werke gemäß den Bestimmungen in der FESTGESETZTEN ZEIT und in der GEBOTENEN WEISE erfüllen.

 

In diesem Jahr werden wir neben den Ablässen zum jeweiligen Monat auch verschiedene zusätzliche Ablässe vorstellen.

KKK 1054

Die in der Gnade und Freundschaft Gottes sterben, aber noch nicht ganz geläutert sind, sind zwar ihres ewigen Heils sicher, machen aber nach dem Tod noch eine Läuterung durch, damit sie zur Heiligkeit gelangen, die notwendig ist, um in die Freude Gottes einzutreten.

Täglicher vollkommener Ablass: Andächtige Lesung der Heiligen Schrift

 

Neben den allgemeinen Bedingungen

·       Beichte, alle sechs Wochen,

·       Abkehr von der Anhänglickeit an die Sünde,

·       täglicher Kommunionempfang und

·       ein Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters

wird ein vollkommener Ablass demjenigen Christgläubigen gewährt, der

·       die Heilige Schrift in einer von der zuständigen Autorität

·       approbierten Ausgabe

·       mit der dem göttlichen Worte gebührenden Ehrfurcht

·       und in dem Bemühen um geistlichen Gewinn

·       wenigstens eine halbe Stunde liest.

 

Quelle: Handbuch der Ablässe 2008

Dieser Ablass kann täglich gewonnen werden.

Es ist dazu nicht notwendig, die Bibel in einer Kirche zu lesen. Jeder kann zuhause die Heilige Schrift in die Hand nehmen, einen Textabschnitt darin lesen und das Leben Jesu oder Gottes Wort betrachten. Es empfiehlt sich, dafür einen stillen Ort und eine ruhige Zeit zu suchen, damit man sich ungestört vom Heiligen Geist in der Betrachtung leiten lassen kann.

Unter „lectio continua“ versteht man die fortlaufende Schriftlesung, bei der jeden Tag ein Stückchen aus der Bibel gelesen wird. Man kann aber auch die Heilige Schrift einfach an einer beliebigen Stelle aufschlagen. Oft genügt ein kleiner Absatz, den man vielleicht auch mehrmals liest, bis man die Worte oder das Handeln Gottes besser oder neu versteht. Übrigens: Die Bibel kann man auch online lesen, zuhause oder unterwegs, im Bus, in der Bahn, in der Pause…

„Wenn ihr in mir bleibt und meine Worte in euch bleiben, dann bittet um alles, was ihr wollt: Ihr werdet es erhalten.“ (Joh 15,7)