Statue der Gottesmutter
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Die Vergebung von Assisi, der Portiunkula Ablass (01.08.2015)

Der Portiunkula-Ablass geht auf einen unserer Ordenspatrone, den heiligen Franz von Assisi, zurück, und kann vom Mittag des 1. August bis Mitternacht des 2. August empfangen werden, unter den nachstehenden Bedingungen:

Besuch einer franziskanischen Kirche, einer Pfarrkirche oder einer anderen Indult-Kirche in der oben genannten Zeit und dem dort verrichteten Gebet des „Vater unser“ und des Glaubensbekenntnisses. Weiters sind erforderlich, der Empfang des Bußsakraments mit der entschiedenen Abkehr von der Sünde, dem Besuch der Heiligen Messe und dem Empfang der heiligen Eucharistie, als auch einem Gebet in der Intention des Heiligen Vaters.

Mit der Gewährung dieses Ablasses ging es einst so einher: Im Jahr 1216, als Franziskus in der Portiunkula-Kapelle tief ins Gebet versunken war, fiel in die Kapelle ein starker Lichtstrahl. Als Franziskus aufsah, erblickte er auf dem Altar Christus und zu dessen Rechten die Gottesmutter Maria und Engel. In dieser Begegnung trug ihm der Herr auf, für das Heil der Seelen vom Papst einen Ablass für diese Kapelle zu erbitten. Diese Bitte erfüllte Franziskus, indem er den Papst aufsuchte und diesen um Hilfe zur Rettung der Seelen bat. Der Heilige Vater fragte nach, um zu ergründen, wie diese Hilfe auszusehen habe, worauf der heilige Franz bescheiden antwortete: „Heiliger Vater, vor einiger Zeit habe ich für Euch eine zu Ehren der Jungfrau und Mutter Christi erbaute Kirche wieder hergestellt. Obwohl ich nur ein Unwürdiger und ein Sünder bin, bitte ich Eure Heiligkeit, einen umfassenden und großzügigen Ablass ohne Opfergaben zu gewähren.“ Und als Papst Honorius III. ihn fragte, was für einen Ablass er gewähren solle und wieviele Jahre, antwortete Franziskus: „Heiliger Vater, nicht Jahre, sondern Seelen erbitte ich.“  Dann bat Franz von Assisi darum, dass alle Gläubigen, die in die Kapelle gekommen sind, die Beichte abgelegt haben, reumütig sind, vom Priester die Lossprechung erhalten haben, dass alle Gläubigen, die das tun, im Himmel und auf Erden von Strafe und Schuld befreit sind vom Augenblick der Taufe bis zum Augenblick, in dem sie die Kapelle betreten. „Das ist viel“, antwortete der Papst, denn es sei nicht üblich, solche Ablässe zu gewähren. Franziskus erwiderte: „Was ich da erflehe, erflehe ich nicht aus mir selbst, sondern im Namen dessen, der mich gesandt hat, im Namen Jesu Christi.“ Schließlich gewährte Honorius III. die Bitte des Heiligen. Anwesende Kardinäle und Prälaten protestierten, weil sie der Meinung waren, dass dadurch die mit der Pilgerfahrt ins Heilige Land und zu den Gräbern der Apostelfürsten Petrus und Paulus gewährten Ablässe an Bedeutung verlieren würden. Aus diesem Grund legte Papst Honorius fest, dass die „Vergebung von Assisi“ nur an einem einzigen Tag des Jahres, dem 2. August gewonnen werden kann.

Der heilige Bettler Franziskus zog sich dankend zurück. Zu dem Zeitpunkt war aber noch kein Rechtsakt für den Ablass ausgestellt worden, darum ließ der Heilige Vater ihn zurückrufen. Doch Franziskus antwortete auf diese bürokratische Feststellung mit kindlichem Vertrauen: „Wenn das Werk von Gott ist, wird er sein Werk bekanntmachen. Ich will darum keine Urkunde. Die selige Jungfrau sei das Papier, Christus, der Vater und die Engel seien Zeugen.“ Heute kann die „Vergebung von Assisi“, der Portiunkula-Ablass, in jeder franziskanischen Kirche auf dem ganzen Erdkreis gewonnen werden, aber eben nur einmal im Jahr.