Statue der Gottesmutter
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Gebet für geistliche Berufe (02.05.2020)

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Gläubigen gewährt, der an einem jeweils festgelegten Tag zur Erreichung eines bestimmten religiösen Zieles (z.B. Förderung von Priester- und Ordensberufen, Hingabe an die besondere Sorge um die Kranken und Schwachen, Stärkung der Heranwachsenden im Bekenntnis des Glaubenslebens und Unterstützung eines heiligmäßigen Lebens) an liturgischen Feiern in frommer Gesinnung teilnimmt. (HA 2008, Nr. 5, S. 52; EI 2004, Nr. 5, S. 53) Düren erklärt dazu:

„Dieser neu eingeführte vollkommene Ablass kann an verschiedenen Tagen während des Jahres gewonnen werden, beispielsweise an einem Priesterdonnerstag... auch der Weltgebetstag für geistliche Berufe am 4. Sonntag der Osterzeit ist ein solcher Tag…

 

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist es außer den üblichen Bedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes) erforderlich, an der Liturgie (celebratio), die in diesem Anliegen gefeiert wird, andächtig teilzunehmen.“