Karfreitag (10.04.2020)

Gedächtnis des Leidens und Sterbens des Herrn.
Wer an der Liturgie des Karfreitags teilnimmt und das Kreuz verehrt, gewinnt unter den üblichen Bedingungen einen vollkommenen Ablass.
Voraussetzung für einen vollkommenen Ablass sind jeweils die allgemeinen Bedingungen: Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes. Wer nicht alle Bedingungen erfüllen kann, erhält einen Teilablass.
Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, … der die Liturgie des Karfreitags andächtig mitfeiert und dabei an der Kreuzverehrung teilnimmt. (HA 2008, Nr. 13 § 1°, S. 59; vgl. EI 2004, Nr. 13 § 1°, S. 59)