Statue der Gottesmutter
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Mit Leib und Seele (15.08.2019)

Was hat Allerheiligen mit dem Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel zu tun?

Papst Pius XII. unterzeichnete am 01. November, im Heiligen Jahr 1950, in der dogmatischen Konstitutions-Bulle „Munificentissimus Deus“ den Lehrsatz, „dass die Jungfrau Maria mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen wurde.“ Für uns ist diese Glaubenslehre heute eine Selbstverständlichkeit, dabei ist sie jedoch noch keine siebzig Jahre alt. Ein verhältnismäßig kurzer Zeitraum im Vergleich mit dem über 2000-jährigen Weg der Kirche durch die Zeiten.

Pius XII. hatte damals beobachtet, dass sich die Verehrung der jungfräulichen Gottesmutter in der Kriegs- und Nachkriegszeit im Volk „von Tag zu Tag glühender und mächtiger“ äußerte. Von der wachsenden Marienverehrung ausgehend, erhoffte er sich als Frucht dieser Frömmigkeit ein „heiligeres Leben“ für die Gläubigen.

Die beiden Ehrenvorzüge, auch Gnadenvorzüge Mariens genannt, betreffend der Lehre von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel und des Dogmas von der Unbefleckten Empfängnis der Heiligen Jungfrau, waren keine plötzlichen Ideen oder Eingebungen der jeweiligen Päpste. Im Gegenteil: Der Heilige Vater Pius XII. reagierte mit der Verkündigung dieses Lehrsatzes auf die Bitten unzähliger Gläubiger. In der erwähnten Bulle wies Pius XII. auf die immer zahlreicher werdenden Bitten und dahingehenden Wünsche der Bischöfe und Laien hin: „Man veranstaltete in dieser Meinung Gebetskreuzzüge; zahlreiche bedeutende Theologen förderten das Studium dieser Frage teils in privater Arbeit, teils an theologischen Universitätsfakultäten und anderen kirchlichen Lehranstalten; ebenso wurden vielerorts in der katholischen Welt nationale oder internationale Marianische Kongresse abgehalten. Diese Bestrebungen und Forschungen zeigten immer deutlicher, dass auch die Lehre von der Himmelfahrt Marias in dem der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist, … In diesem heiligen Wettstreit standen die Gläubigen in engster Fühlung mit ihren Oberhirten, die auch ihrerseits Bittschriften in beträchtlicher Zahl an den Stuhl Petri, gelangen ließen. Daher lagen, als Wir zur höchsten Würde des Pontifikates erhoben wurden, dem Apostolischen Stuhl viele Tausende solcher Gesuche vor, die aus allen Weltteilen und von allen Schichten der Gläubigen stammten.“

Belege dafür, dass dieser Lehrsatz im Glauben des Volkes und der Kirche schon seit langem verankert war, liefern die zahlreichen Darstellungen der Aufnahme Mariens in den Himmel in den alten Gemälden und Kirchenfresken genauso, wie die Patrozinien vieler Kirchen. Ebenso wurde seit Jahrhunderten auf Empfehlung des Apostolischen Stuhls die „Himmelfahrt Mariens“ im vierten glorreichen Geheimnis des Rosenkranzes betrachtet. Auch die heiligen Väter und Kirchenlehrer in der Ost- und Westkirche waren von der leiblichen Aufnahme der Gottesmutter in den Himmel überzeugt. Beide Kirchen feierten zu allen Zeiten das Fest Mariä Himmelfahrt.

Zu den bereits genannten Ehrenvorzügen Marias hielt Pius XII. fest: „Um diese unermessliche Freigebigkeit und vollendete Harmonie der Gnadenvorzüge Marias hat die Kirche jederzeit gewusst und sie im Laufe der Jahrhunderte mehr und mehr zu erfassen gesucht; in unseren Tagen aber ist es der Ehrenvorzug der leiblichen Aufnahme Marias in den Himmel, der in ganz besonders klarem Lichte hervortritt.“

Und er führte dazu weiter aus: „Dieser Ehrenvorzug Marias zeigte sich in neuem Glanze, als unser Vorgänger unvergesslichen Andenkens, Pius IX., die Unbefleckte Empfängnis der erhabenen Gottesmutter in feierlicher Entscheidung als Glaubenssatz verkündet hatte. Diese beiden Ehrenvorzüge sind nämlich aufs engste miteinander verknüpft. Durch seinen Tod hat Christus zwar die Sünde und den Tod überwunden, und wer durch die Taufe zum übernatürlichen Leben wiedergeboren ist, hat durch Christus Sünde und Tod ebenfalls besiegt: aber die volle Auswirkung dieses Sieges will Gott den Gerechten nach einem allgemein geltenden Gesetz erst dann zuteil werden lassen, wenn einmal das Ende der Zeiten gekommen ist. Daher fallen auch die Leiber der Gerechten nach ihrem Tode der Verwesung anheim, und erst am Jüngsten Tage wird der Leib eines jeden mit seiner verherrlichten Seele vereinigt werden. Der Heilige Vater stellte deshalb fest: „Von diesem allgemein gültigen Gesetz wollte Gott die Allerseligste Jungfrau Maria ausgenommen wissen. Sie hat ja durch ein besonderes Gnadenprivileg, durch ihre Unbefleckte Empfängnis, die Sünde besiegt, war deshalb dem Gesetz der Verwesung des Grabes nicht unterworfen und brauchte auf die Erlösung ihres Leibes nicht bis zum Ende der Zeiten zu warten.“

Eine einfache Begründung für Marias Aufnahme in den Himmel hat der heilige Franz von Sales gefunden, der versicherte, „man dürfe nicht daran zweifeln, dass Jesus Christus das göttliche Gebot, das den Kindern befiehlt, ihre Eltern zu ehren, aufs vollkommenste erfüllt habe.“ Er legte sich die Frage vor: „Welcher Sohn würde, wenn er könnte, seine Mutter nicht wieder ins Leben zurückrufen und nach ihrem Tod in das Paradies führen?“ Jesus war dazu in der Lage und holte seine Mutter heim ins Haus seines Vaters.

Auch der heilige Alfons nahm in seiner Begründung Bezug auf die Mutterschaft Mariens, indem er schrieb: „Jesus wollte nicht, dass der Leib Marias nach dem Tode verwese, da es für ihn eine Schmach gewesen wäre, wenn der jungfräuliche Leib, aus dem er selbst Fleisch angenommen hatte, die Verwesung erduldet hätte.“

Pius XII. bekräftigte in der Verkündigungsbulle: Maria „erhielt als herrliche Krone all ihrer Ehrenvorzüge, dass sie von der Verwesung im Grab verschont blieb und wie ihr Sohn nach dem Sieg über den Tod mit Leib und Seele in die Herrlichkeit des Himmels aufgenommen wurde, um dort zur Rechten ihres Sohnes, des unsterblichen Königs der Ewigkeit, als Königin zu erstrahlen.“

Lehrsatz im Wortlaut

Die unbefleckte, immerwährend jungfräuliche Gottesmutter Maria ist, nachdem sie ihren irdischen Lebenslauf vollendet hatte, mit Leib und Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen worden.