Statue der Gottesmutter
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Osternacht (11.04.2020)

Erneuerung des Taufversprechens

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, … der während der Feier der Osternacht sein Taufbekenntnis nach einer rechtmäßig approbierten Formel erneuert. (HA 2008, Nr. 28 § 1, S. 76; vgl. EI 2004, Nr. 28 § 1, S. 74)

Den vollkommenen Ablass erlangt man unter den üblichen Bedingungen: Beichte, Kommunion, Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters.

Im Codex iuris canonici heißt es: „Die Taufe ist die Eingangspforte zu den Sakramenten; ihr täglicher Empfang oder wenigstens das Verlangen danach ist zum Heil notwendig; durch sie werden die Menschen von den Sünden befreit, zu Kindern Gottes neu geschaffen und durch ein untilgbares Prägemal Christus gleichgestaltet, der Kirche eingegliedert; sie wird nur durch Waschung mit wirklichem Wasser in Verbindung mit der gebotenen Form der Taufworte gültig gespendet. (c. 849 CIC)

Normalerweise wird die Taufe den Säuglingen gespendet, denn die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder innerhalb der ersten Lebenswochen taufen zu lassen. (c. 867 CIC)

Da Taufe und Glaube untrennbar zusammengehören (vgl. Mk 16,16; Eph 4,5), bekennen die Eltern und Paten und mit ihnen die gesamte Kirche stellvertretend für den Säugling den katholischen Glauben. Wenn die Kinder heranwachsen, müssen sie sich selbst zum Glauben bekennen. Dies geschieht erstmalig spätestens bei der Erstkommunion.