Statue der Gottesmutter
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Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit (19.04.2020)

Der „Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit“ wurde vom heiligen Papst Johannes Paul II. anlässlich der Heiligsprechung von Sr. Faustyna Kowalska (1905-1938) am 30. April 2000 eingeführt, auf deren Visionenen dieser Titel und die besondere Verehrung des Barmherzigen Jesus zurückgeht. Zwei Jahre später wurde mit der Anrufung „Barmherziger Jesus, ich vertraue auf dich!“ vor dem Allerheiligsten Altarssakrament und dem Vaterunser und Credo ein vollkommener Ablass verbunden. (Düren, Peter Christoph)

„Unter dem Antrieb der Liebe des Barmherzigen Vaters und mit vorausschauender pastoraler Einfühlsamkeit wollte Papst Johannes Paul II. diese Gebote und Lehren des christlichen Glaubens tief in die Herzen der Gläubigen einsenken. Deshalb hat er den zweiten Sonntag der Osterzeit dazu bestimmt, dieser Gnadengaben mit besonderer Verehrung zu gedenken, und ihn mit der Bezeichnung »Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit« versehen (Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Dekret Misericors et miserator, 5. Mai 2000).

Damit die Gläubigen diese Feier mit ganzem Herzen begehen, hat der Papst festgelegt, dass dieser Sonntag – wie in der Folge noch näher erklärt wird – mit dem vollkommenen Ablass ausgestattet wird. Das hat den Zweck, dass die Gläubigen das Geschenk des Trostes des Heiligen Geistes in höherem Maß empfangen und so eine wachsende Liebe zu Gott und zum Nächsten entfalten können und, nachdem sie selbst die Vergebung Gottes empfangen haben, ihrerseits angeregt werden, sogleich den Brüdern und Schwestern zu vergeben...

Vollkommener Ablass

Der vollkommene Ablass wird unter den gewohnten Bedingungen  (Empfang des Bußsakraments, der heiligen Eucharistie und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters) dem Gläubigen gewährt, der mit reinem, jeder, auch der läßlichen Sünde abgewandtem Herzen am zweiten Sonntag der Osterzeit, das heißt, dem „der Göttlichen Barmherzigkeit“, in einer Kirche oder einem Oratorium an den zu Ehren der Göttlichen Barmherzigkeit durchgeführten Andachtsübungen teilnimmt oder wenigstens vor dem Allerheiligsten Sakrament der Eucharistie – öffentlich ausgesetzt oder im Tabernakel aufbewahrt – das „Vater unser“ und das „Credo“ betet mit dem Zusatz einer kurzen Anrufung des Barmherzigen Herrn Jesus (zum Beispiel „Barmherziger Jesus, ich vertraue auf dich!“ (HA 2008, S. 123f; vgl. EI 2004, S. 87)

Mit dem brennenden Wunsch, im christlichen Volk diese Verehrung der Göttlichen Barmherzigkeit auf Grund der von ihr zu erhoffenden reichen geistlichen Früchte zu fördern, hat der Papst in der Audienz am 13. Juni 2002 sich gewürdigt, den unterzeichneten Seiten der Apostolischen Pönitentiarie die Ablässe unter folgenden Bedingungen zu gewähren…

Die Seefahrer, die ihre Pflicht im weiten Meer tun; die zahllosen Brüder und Schwestern, die durch das Unheil des Krieges, die politischen Wirrnisse, die Unbarmherzigkeit der Orte und aus anderen Gründen ihre Heimat verlassen haben; die Kranken und ihre Pfleger und alle, die aus berechtigten Gründen nicht außer Haus gehen können oder zugunsten der Gemeinschaft eine unaufschiebbare Tätigkeit ausüben, können den vollkommenen Ablass am Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit gewinnen, wenn sie unter vollständiger Abkehr von jeder Sünde, wie zuvor gesagt, und mit dem Vorsatz, baldmöglichst die drei gewohnten Bedingungen zu erfüllen, vor dem Bild Unseres Barmherzigen Herrn Jesus das »Vater unser« und das Glaubensbekenntnis beten und eine Anrufung an den Barmherzigen Herrn Jesus hinzufügen (z.B. »Barmherziger Jesus, ich vertraue auf dich«).

Sollte den Gläubigen auch das nicht möglich sein, können an demselben Tag den vollkommenen Ablaß erlangen, die sich in der Absicht und Gesinnung des Herzens geistig mit denen vereinen, die in ordentlicher Weise das für den Ablaß vorgeschriebene Werk erfüllen und dem Barmherzigen Gott ein Gebet und die Leiden, die Krankheit und die Beschwerlichkeiten ihres Lebens aufopfern, wobei auch sie den Vorsatz haben, baldmöglichst die für die Gewinnung des vollkommenen Ablasses vorgeschriebenen drei Bedingungen zu erfüllen.“ (APOSTOLISCHE PÖNITENTIARIE, DEKRET vom 29. Juni 2002, Andachtsübungen zu Ehren der Göttlichen Barmherzigkeit mit Ablässen verbunden)