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Täglicher vollkommener Ablass für das Rosenkranzgebet (07.10.2020)

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen täglich gewährt,

1) der den Rosenkranz in einer Kirche, in einer öffentlichen Kapelle, in der Familie, in der Ordensgemeinschaft, in einer frommen Vereinigung oder überhaupt mit mehreren, die zu einem ehrenhaften Zweck zusammenkommen, betet;

2) der sich während der Femseh- oder Rundfunkübetragung des Rosenkranzgebetes, das der Heilige Vater betet, mit ihm in frommer Gesinnung vereint. (HA 2008, Nr. 17, § 1, S. 62; vgl. EI 2004, Nr. 17, § 1, S. 62)

 

Düren erklärt dazu: „Die Gebetsform des Rosenkranzes umfasst 20 Gesätze [Dekaden] des »Gegrüßet seist du, Maria«, in denen die Beter die entsprechend zugeordneten Geheimnisse unserer Erlösung betrachten. Zwischen den einzelnen Gesätzen wird das » Vater unser« gebetet.

Für die Gewinnung des vollkommenen Ablasses für das Rosenkranzgebet gilt:

a) Es genügt, fünf Gesätze (Geheimnisse) zu beten; aber sie müssen ohne Unterbrechung gebetet werden.

b) Das mündliche Beten muss von der geistlichen Betrachtung der Geheimnisse begleitet sein.

c) Beim öffentlichen (gemeinsamen) Gebet sollen die Geheimnisse - nach örtlicher Gewohnheit - gesprochen werden. Beim privaten Beten genügt es, die Geheimnisse im Geist zu betrachten.

(Vgl. Handbuch der Ablässe 2008, Nr. 17 § 1, S. 62; EI 2004, Nr. 17 § 1, S. 62)

Zur Gewinnung eines mit einem Gebet verbundenen Ablasses reicht es aus, das Gebet abwechselnd mit einem anderen zu sprechen oder es im Geist mitzuvollziehen, während es von einem anderen vorgebetet wird. (HA 2008, Ablass-Normen Nr. 23, S. 24; EI 2004, N. 23, S. 27)

Neu ist, dass der vollkommene Ablass nun auch gewonnen werden kann, wenn man sich am Radio oder Fernsehen mit dem vom Papst vorgebeteten Rosenkranz in frommer Weise vereinigt. Dies ist jeden ersten Samstag im Monat um 20.40 Uhr möglich, wenn der Rosenkranz des Papstes bei Radio Vatikan auf Kurzwelle (3975, 6075, 7250, 9645, 13765 kHz) und im Internet über den player auf radiovatikan.de -> Audio -> live übertragen wird.

Der selige Papst Johannes Paul II. emfahl das Rosenkranzgebet in seinem Apostolischen Schreiben «Rosarium Virginis Mariae» vom 16. Oktober 2002 ausdrücklich als Ablassgebet: „Der Rosenkranz schließt mit dem Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters ab. Er weitet so den Blick des Betenden auf den umfassenden Rahmen kirchlicher Anliegen und Nöte. Um dem Rosenkranz gerade diese gesamtkirchliche Blickrichtung zu geben, wollte die Kirche ihn mit Ablässen für diejenigen versehen, die ihn in der richtigen Absicht beten" (Nr. 37).

Die Mauer von Jericho ging nicht schneller zugrunde nach dem Trompetenton von Josue,
als die falschen Lehren nach einem aufrichtigen Rosenkranzgebet.
Der Setzteich in Jerusalem heilte die Wunden der Leibkranken nicht so schnell wie das Rosenkranzgebet,
welches ein Medikament für die Seelenkranken ist.
(Alfons Liguori)