Statue der Gottesmutter
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TE DEUM (deutsch) (Übersetzung nach Romano Guardini, 1950); Großer Gott, wir loben dich GL 380 (alt: 257)

(1. Die Schöpfung preist den dreifaltigen Gott)
Dich, Gott, loben wir, dich, Herr, preisen wir. Dir, dem ewigen Vater, huldigt das Erdenrund.
Dir rufen die Engel alle, dir Himmel und Mächte insgesamt, die Kerubim dir und die Serafim mit niemals endender Stimme zu:
Heilig, heilig, heilig der Herr, der Gott der Scharen! Voll sind Himmel und Erde von deiner hohen Herrlichkeit.

(2. Die Kirche preist den dreifaltigen Gott)
Dich preist der glorreiche Chor der Apostel; dich der Propheten lobwürdige Zahl;
dich der Märtyrer leuchtendes Heer; dich preist über das Erdenrund die heilige Kirche;
dich, den Vater unmessbarer Majestät; deinen wahren und einzigen Sohn; und den Heiligen Fürsprecher Geist.

(3. Lobpreis Jesu Christi)
Du König der Herrlichkeit, Christus. Du bist des Vaters allewiger Sohn.
Du hast der Jungfrau Schoß nicht verschmäht, bist Mensch geworden, den Menschen zu befreien.
Du hast bezwungen des Todes Stachel und denen, die glauben, die Reiche der Himmel aufgetan.

Du sitzest zur Rechten Gottes in deines Vaters Herrlichkeit. Als Richter, so glauben wir, kehrst du einst wieder.
Dich bitten wir denn, komm deinen Dienern zu Hilfe, die du erlöst mit kostbarem Blut.
In der ewigen Herrlichkeit zähle uns deinen Heiligen zu.

(4. Bitten)
Rette dein Volk, o Herr, und segne dein Erbe; und führe sie und erhebe sie bis in Ewigkeit.
An jedem Tag benedeien wir dich und loben in Ewigkeit deinen Namen, ja, in der ewigen Ewigkeit.
In Gnaden wollest du, Herr, an diesem Tag uns ohne Schuld bewahren.

Erbarme dich unser, o Herr, erbarme dich unser. Lass über uns dein Erbarmen geschehn, wie wir gehofft auf dich.
Auf dich, o Herr, habe ich meine Hoffnung gesetzt. In Ewigkeit werde ich nicht zuschanden.

Aus dem Handbuch der Ablässe (2008)

§ 1. Spendet ein Priester einem in einer lebensbedrohlichen Situation befindlichen Gläubigen die Sakramente, so soll er ihm auch den Apostolischen Segen und den damit verbundenen vollkommenen Ablass erteilen.

§ 2. Ist aber kein Priester zugegen, so gewährt die Kirche den vollkommenen Ablass in der Todesstunde dem Gläubigen auch, wenn dieser in seinem Leben einige Gebetsübungen regelmäßig verrichtet hat. In diesem Fall ergänzt die Kirche die drei zur Erlangung eines vollkommenen Ablasses üblicherweise notwendigen Bedingungen.

§ 3. Zur Gewinnung dieses vollkommenen Ablasses möge man dem Gläubigen ein Kruzifix oder ein Kreuz reichen. [s. S. 138]

§ 4. Den vollkommenen Ablass in der Todesstunde kann der Gläubige auch gewinnen, wenn er am selben Tag bereits einen anderen vollkommenen Ablass gewonnen hat.

§ 5. Diese heilsame Verfügung der Kirche soll den Gläubigen durch die Katechese in geeigneter Weise häufig bewusst gemacht werden.

(HA 2008, Nr. 12, S. 58f; vgl. EI 2004, Nr. 12, S. 58f)

Dass die Kirche einen vollkommenen Ablass in der Todesstunde gewährt, zeigt zweierlei:

a) Es ist von großer Wichtigkeit, dass die Gläubigen während ihres Lebens die Gewohnheit haben, regelmäßig zu beten. Denn dann erlangen sie auch in dem Falle, dass bei ihrem Sterben kein Priester zugegen ist, der ihnen den Päpstlichen Segen erteilen könnte, den vollkommenen Ablass in der Todesstunde.

b) Wer aufgrund des regelmäßigen Gebetes während seines Lebens weiß, dass er den Ab/ass in der Todesstunde erlangen wird, der kann während seines irdischen Lebens so oft er will, sogar täglich, einen vollkommenen Ab/ass gewinnen und diesen den Verstorbenen zuwenden. Wie es in den „Anweisungen für die Erlangung des Jubiläumsablasses“ zum Heiligen Jahr 2000 heißt, vollbringen die Christgläubigen damit„ eine hervorragende Übung übernatürlicher Liebe …‚ kraft des Bandes, durch das im mystischen Leib Christi die noch auf Erden pilgernden Gläubigen mit jenen vereint sind, die ihren irdischen Lebensweg schon abgeschlossen haben.“

Der Autor, Dr. theol. Peter Christoph Düren empfiehlt zum Thema Sterbebegleitung und zur Auseinandersetzung mit der christlichen Sicht des Todes folgende Kleinschriften:

Peter Christoph Düren (Hrsg.), Die Begleitung Schwerstkranker und Sterbender. Eine Handreichung für Angehörige und gläubige Laien, Augsburg 2010. ISBN 978-3-940879-00-4.

Peter C. Düren, Gast auf Erden, Sterben und Tod aus christlicher Sicht, Augsburg 21998. ISBN 3-89639064-3.

Kirchliches Sterbegebet das bei einem Sterbenden gebetet wird

Brich auf, christliche Seele, von dieser Welt, im Namen Gottes, des allmächtigen Vaters, der dich erschaffen hat,
im Namen Jesu Christi, des Sohnes des lebendigen Gottes, der für dich gelitten hat,
im Namen des Heiligen Geistes, der über dich ausgegossen worden ist.

Heute noch sei dir in Frieden deine Stätte bereitet, deine Wohnung bei Gott im heiligen Zion,
mit der Heiligen Jungfrau und Gottesmutter Maria, mit dem heiligen Josef und mit allen Engeln und Heiligen Gottes.

Du kehrst zurück zu deinem Schöpfer, der dich aus dem Lehm der Erde gebildet hat.
Mögen dir, wenn du dieses Leben verlässt, die heilige Maria, die Engel und alle Heiligen begegnen.
Mögest du deinen Erlöser schauen von Angesicht zu Angesicht und dich der Erkenntnis Gottes erfreuen in Ewigkeit. Amen.

Gebet nach dem Verscheiden

Responsum:

„Kommt herzu, ihr Heiligen Gottes, eilt ihm (ihr) entgegen, ihr Engel des Herrn,
nehmt auf seine (ihre) Seele und führt sie hin vor das Antlitz des Allerhöchsten.“

Verse:

„Christus nehme dich auf, der dich berufen hat, und in Abrahams Schoß sollen Engel dich geleiten.
Herr, gib ihm die ewige Ruhe, und das ewige Licht leuchte ihm.“

Segensgebet nach Eintritt des Todes

Es segne dich Gott, der Vater, der dich nach seinem Bild geschaffen hat.
Es segne dich Gott, der Sohn, der dich durch sein Leiden und Sterben erlöst hat.
Es segne dich Gott, der Heilige Geist, der dich zum ewigen Leben gerufen und geheiligt hat.

Gott, der Vater und der Sohn und der Heilige Geist, geleite dich durch das Dunkel des Todes in sein Licht.

Er sei dir gnädig im Gericht und gebe dir Frieden und ewiges Leben. Amen.

 

Besuch einer Pfarrkirche

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Gläubigen gewährt, der die Pfarrkirche besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet:

(a) am Titularfest der Kirche [Patrozinium]

(b) am 2. August, an dem der „Portiuncula-Ablass“ gewonnen werden kann.

(HA 2008, Nr. 33 § 1,5°, S. 80; vgl. EI 2004, Nr. 33 § 1,5°, S. 76f)

Düren hält hierzu fest: „Nach einem Wort des Zweiten Vatikanischen Konzils ist die Pfarrei eine„ Zelle des Bistums“ (vgl. »Apostolicam actuositatem« 10). „Da der Bischof nicht immer und überall in eigener Person den Vorsitz über das gesamte Volk seiner Kirche führen kann, so muss er diese notwendig in Einzelgemeinden aufgliedern. Unter ihnen ragen die Pfarreien hervor, die räumlich verfasst sind unter einem Seelsorger, der den Bischof vertritt; denn sie stellen auf eine gewisse Weise die über den ganzen Erdkreis hin verstreute sichtbare Kirche dar“ (»Sacrosanctum Concilium« 42). Es ist Vorschrift, dass die Pfarrkirche, das Zentrum der Pfarrgemeinde, in einem feierlichen Ritus geweiht wird (c. 1217, § 2 CIC).

„Jede Kirche, die geweiht werden soll, muss einen Titel haben. Titel der Kirche können sein: die Heiligste Dreifaltigkeit; unser Herr Jesus Christus mit Nennung eines seiner liturgisch gefeierten Mysterien oder seines Namens; der Heilige Geist; die selige Jungfrau Maria mit einem ihrer liturgischen Titel; die heiligen Engel; schließlich jeder und jede in das Römische Martyrologium oder in dessen approbierten Anhang aufgenom mene Heilige, Selige jedoch nur mit Genehmigung des Apostolischen Stuhles“ (Zeremoniale für die Bischöfe, Nr. 866).

Um einen vollkommenen Ablass zu gewinnen, ist außer den üblichen Bedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes) erforderlich, die eigene Pfarrkirche am Patrozinium oder am 2. August bzw. dem darauffolgenden Sonntag zu besuchen und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis zu sprechen.