Statue der Gottesmutter
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2120 – Sakrilegien (vgl.) – (Verunehrung oder Entweihung von Sakramenten, insbesondere der Eucharistie, weiters von liturgischen Handlungen, gottgeweihten Personen, Dingen oder Orten)

2148 – Gotteslästerung (vgl.) – (durch Gedanken oder Äußerung von Worten des Hasses, des Vorwurfs, der Herausforderung gegen Gott, ferner zählt dazu schlecht über Gott reden, es in Worten an Ehrfurcht vor ihm fehlen lassen und den Namen Gottes missbrauchen.

2181 – Sonn- und Feiertagspflicht (vgl.) – Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind [Vgl. CIC, can. 1245.]. Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde.

2268 – Mord – Das fünfte Gebot verwirft den direkten und willentlichen Mord als schwere Sünde. Der Mörder und seine freiwilligen Helfer begehen eine himmelschreiende Sünde [Vgl. Gen 4,10. ]. Kindesmord [Vgl. GS 51,3.], Brudermord, Elternmord und Gattenmord sind wegen der natürlichen Bande, die sie zerreißen, besonders schwere Verbrechen. Rücksichten auf die Gesundheit des Erbgutes und die öffentliche Gesundheit können keinen Mord rechtfertigen, selbst wenn er von der öffentlichen Gewalt angeordnet wäre.

2271 – Abtreibung – Seit dem ersten Jahrhundert hat die Kirche es für moralisch verwerflich erklärt, eine Abtreibung herbeizuführen. Diese Lehre hat sich nicht geändert und ist unveränderlich. Eine direkte, das heißt eine als Ziel oder Mittel gewollte, Abtreibung stellt ein schweres Vergehen gegen das sittliche Gesetz dar;

2272 – Abtreibung – Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation. „Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu“ (CIC, can. 1398), „so dass sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt“

2303 – Hass – Willentlicher Hass verstößt gegen die Liebe. Hass gegen einen Mitmenschen ist eine Sünde, wenn man diesem absichtlich Böses wünscht. Er ist eine schwere Sünde, wenn man dem Nächsten wohlüberlegt schweren Schaden wünscht. „Ich aber sage euch: Liebt eure Feinde und betet für die, die euch verfolgen, damit ihr Söhne eures Vaters im Himmel werdet“ (Mt 5,44-45).

2390 – Außerehelicher Geschlechtsakt – Der Geschlechtsakt darf ausschließlich in der Ehe stattfinden; außerhalb der Ehe ist er stets eine schwere Sünde und schließt vom Empfang der Heiligen Kommunion aus.