Statue der Gottesmutter
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Gebete für Verstorbene

Gott, Du bist für uns wie Vater und Mutter.
Wir übergeben Dir N.N.
In unseren Augen ist er/sie tot.
In unserem Herzen glauben wir, dass er/sie bei Dir lebt
Bei Dir findet N.N. Erbarmen.
Denn Dein Ist das Reich und die Kraft
und die Herrlichkeit in Ewigkeit Amen.

Gott, unser Vater, wir empfehlen dir N.N.
Für ihn/sie ist die Zeit der Pilgerschaft zu Ende.
Befreie ihn/sie von allem Bösen,
dass er/sie heimkehre in deinen ewigen Frieden.
Öffne ihm/ihr das Paradies, wo es keine Trauer mehr gibt,
keine Klage und keinen Schmerz, sondern Friede und Freude
mit deinem Sohn und dem Heiligen Geist in Ewigkeit. Amen.

Gütiger Gott, in deine Hände empfehlen wir
unsere/n Verstorbene/n N.N.
Wir danken dir für alles Gute, mit dem du sie/ihn in ihrem/seinem irdischen Leben
beschenkt hast und für das Gute, das wir durch sie/ihn erfahren durften.
Du hast sie/ihn aufgenommen und Wohnung und Heimat bei dir gegeben.
Uns aber, die zurückbleiben, gib die Kraft einander zu trösten
bis wir alle vereint sind bei dir, durch Christus, unsern Herrn. Amen.

© pixabay

Allerseelenablass

Eine besondere Hilfe für die Verstorbenen ist der Allerseelenablass, den die Kirche in der ersten Novemberwoche gewährt: Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet in den Anliegen des Papstes – diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchen- bzw Friedhofsbesuch erfüllt werden) sind erforderlich:

a) an Allerheiligen oder am Allerseelentag oder am Sonntag vor oder nach Allerheiligen (einschließlich des Vortages ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Vaterunser und Glaubensbekenntnis; in Hauskapellen können nur die zum Haus Gehörenden den Ablass gewinnen;

oder

b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.

Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden. (Direktorium Graz-Seckau)

 

Mehr zum Thema Ablass: http://www.kathpedia.com/index.php/Ablass