Statue der Gottesmutter
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Ablässe im April (02.04.2020)

Voraussetzung für einen vollkommenen Ablass sind jeweils die allgemeinen Bedingungen: Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes. Wer nicht alle Bedingungen erfüllen kann, erhält einen Teilablass.

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt:

02.04.      BESUCH EINER KIRCHE DER PAULANER

…der eine Kirche oder Hauskapelle der Minimen bzw. Paulaner am Festtag des heiligen Franz von Paola, des  Gründers der Mindesten Brüder (Minimen, Paulaner), besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

07.04.        BESUCH EINER KIRCHE DER CHRISTLICHEN SCHULBRÜDER

… der eine Kirche oder Hauskapelle der Genossenschaft der Christlichen Schulbrüder (FSC, Brüder von den christlichen Schulen) am Festtag des Gründers, des heiligen Johannes Baptist de La Salle besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

Quelle: Handbuch der Ablässe 2008