Statue der Gottesmutter
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Ablässe im August (01.08.2020)

Voraussetzung für einen vollkommenen Ablass sind jeweils die allgemeinen Bedingungen: Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes. Wer nicht alle Bedingungen erfüllen kann, erhält einen Teilablass.

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt:

01.08.      BESUCH EINER KIRCHE DER REDEMPTORISTEN

…der eine Kirche oder Hauskapelle der Redemptoristen am Festtag des heiligen Alfons Maria Liguori, des  heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

02.08.      PORTIUNCULA-ABLASS (2.8. oder darauffolgender Sonntag)

…der (a) die Kathedrale oder Konkathedrale, (b) eine päpstliche Basilika (Basilica minor) oder (c) die Pfarrkirche oder Quasi-Pfarrkirche besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

02.08.      BESUCH EINER KIRCHE DER EUCHARISTINER

…der eine Kirche oder Hauskapelle der Eucharistiner am Festtag des heiligen Peter Julian Eymard, des  heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

08.08.      BESUCH EINER KIRCHE DER DOMINIKANER

…der eine Kirche oder Hauskapelle der Dominikaner am Festtag des heiligen Dominikus, des heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

11.08.      BESUCH EINER KIRCHE DER KLARISSEN

…der eine Kirche oder Hauskapelle der Klarissen am Festtag der heiligen Klara von Assisi, der  heiligen Gründerin dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

Quelle: Handbuch der Ablässe 2008