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Ablässe im Jahr des Glaubens (11.10.2012)

Papst Benedikt XVI. gewährt vom 11.10.2012 – 24.11.2013 im Jahr des Glaubens einen vollständigen Ablass aller zeitlichen Sündenstrafen:

- durch die Teilnahme an der Eucharistiefeier an hohen kirchlichen Feiertagen

- durch die Pilgerfahrt zu einer päpstlichen Basilika, einer christlichen Katakombe oder Kathedrale, wenn man dort an einer Betrachtung/Meditation oder einem Gebet teilnimmt

- durch den Besuch anderer für das Jahr des Glaubens speziell ausgewiesenen Glaubensorte, wenn man dort an einer Betrachtung/Meditation oder einem Gebet teilnimmt

- wenn man mindestens 3 Predigten der besonderen Missionen zum Jahr des Glaubens besucht oder an mindestens 3 geistliche Betrachtungen/Lehren zum Zweiten Vatikanische Konzil oder über den Katechismus der Katholischen Kirche teilnimmt.

- durch den Besuch der eigenen Taufkirche mit Erneuerung des Taufversprechens in einer approbierten Form (Gotteslob Nr. 50)

Dekret zu den Ablässen im Jahr des Glaubens

Was ist ein Ablass?

„Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet. Der Ablass ist Teilablass oder vollkommener Ablass, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht.“ Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden.“ (KKK 1471)

Voraussetzung für die Wirksamkeit des Ablasses sind die allgemeinen Ablassbedingungen:

5 Voraussetzungen zur Erlangung von Ablässen:

1) Man muss getaufter Christ sein,
2) darf nicht exkommuniziert sein,
3) muss sich wenigstens beim Abschluss der vorgeschriebenen Werke im Stande der Gnade befinden (d.h. keine schwere Sünde haben),
4) muss den Willen haben, Ablässe zu gewinnen,
5) muss die auferlegten Werke gemäß den Bestimmungen in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen.

5 Bedingungen zur Erlangung eines vollkommenen Ablasses:
1) Die sakramentale Beichte
2) Die entschlossene Abkehr von jeder Sünde

3) Der Kommunionempfang
4) Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters
5) Die Erfüllung des vorgeschriebenen Werkes (zumeist ein Ablassgebet oder der Besuch eines Ortes)

Konnten nicht alle fünf Bedingungen des Vollkommenen Ablasses erfüllt werden, so besteht ein Teilablass.