Statue der Gottesmutter
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Ablässe im Juli (11.07.2020)

Voraussetzung für einen vollkommenen Ablass sind jeweils die allgemeinen Bedingungen: Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes. Wer nicht alle Bedingungen erfüllen kann, erhält einen Teilablass.

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt:

11.07.      BESUCH EINER KIRCHE DER BENEDIKTINER

…der eine Kirche oder Hauskapelle der Benediktiner am Festtag des heiligen Benedikt von Nursia, des  heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

 

14.07.      BESUCH EINER KIRCHE DER KAMILLIANER

…der eine Kirche oder Hauskapelle der Kamillianer am Festtag des heiligen Kamillus von Lellis, des  heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

23.07.      BESUCH EINER KIRCHE DES BIRGITTENORDENS

…der eine Kirche oder Hauskapelle des Birgittenordens am Festtag der heiligen Birgitta von Schweden, der  heiligen Gründerin dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

31.07.      BESUCH EINER KIRCHE DER JESUITEN

…der eine Kirche oder Hauskapelle der Jesuiten am Festtag des heiligen Ignatius von Loyola, des  heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

Quelle: Handbuch der Ablässe 2008