Statue der Gottesmutter
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Ablässe im Juni (06.06.2020)

Voraussetzung für einen vollkommenen Ablass sind jeweils die allgemeinen Bedingungen: Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes. Wer nicht alle Bedingungen erfüllen kann, erhält einen Teilablass.

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt:

06.06.      BESUCH EINER KIRCHE DER PRÄMONSTRATENSER

…der eine Kirche oder Hauskapelle der Prämonstratenser am Festtag des heiligen Norbert von Xanten, des  heiligen Gründers dieser Gemeinschaft, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

 

29.06.        HOCHFEST DER HEILIGEN APOSTEL PETRUS UND PAULUS

a) … der am Hochfest der heiligen Apostel Petrus und Paulus entsprechen der Ablass-Norm 15 eomem Andachtsgegenstand, der vom Papst oder einem Bischof gesegnet ist, in frommer Gesinnung benutzt und das Glaubensbekenntnis nach einer rechtmäßigen Formel anfügt.

b) … der die Kathedrale (Bischofskirche) am Hochfest der heiligen Apostel Petrus und Paulus besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

Quelle: Handbuch der Ablässe 2008