Statue der Gottesmutter
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Ablässe im Oktober (04.10.2020)

Voraussetzung für einen vollkommenen Ablass sind jeweils die allgemeinen Bedingungen: Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes. Wer nicht alle Bedingungen erfüllen kann, erhält einen Teilablass.

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt:

04.10.      BESUCH EINER KIRCHE DER FRANZISKANER, KLARISSEN ODER FRANZISKANERINNEN

…der eine Kirche oder Hauskapelle der Franziskaner, Klarissen oder Franzikanerinnen am Festtag des heiligen Franz, des  heiligen Gründers dieser Gemeinschaften, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

 

06.10.      BESUCH EINER KIRCHE DER UNBESCHUHTEN KARMELITINNEN ODER KARMELITER

…der eine Kirche oder Hauskapelle der Unbeschuhten Karmelitinnen oder Karmeliter am Fest der heiligen Kirchenlehrerin Theresia von Avila, der heiligen Gründerin dieser Gemeinschaften, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

19.10.      BESUCH EINER KIRCHE DER PASSIONISTEN ODER PASSIONISTINNEN

…der eine Kirche oder Hauskapelle der Passionisten oder Passionistinnen am Festtag des heiligen Paul vom Kreuz, des heiligen Gründers dieser Gemeinschaften, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

Quelle: Handbuch der Ablässe 2008