Statue der Gottesmutter
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Ablässe im September (27.09.2020)

Voraussetzung für einen vollkommenen Ablass sind jeweils die allgemeinen Bedingungen: Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes. Wer nicht alle Bedingungen erfüllen kann, erhält einen Teilablass.

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt:

27.09.      BESUCH EINER KIRCHE DER VINZENTINER ODER DER BARMHERZIGEN SCHWESTERN

…der eine Kirche oder Hauskapelle der vinzentiner oder der Barmherzigen Schwestern am Festtag des heiligen Vinzenz von Paul, des  heiligen Gründers dieser Gemeinschaften, besucht und dort das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis andächtig betet.

 

Quelle: Handbuch der Ablässe 2008