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Ablässe zu besonderen Anlässen (19.10.2020)

Exerzitien

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der an geistlichen Übungen (Exerzitien) teilnimmt, die sich auf wenigstens drei Tage erstrecken. (Handbuch der Ablässe 2008, Nr. 10, § 1, S. 57; vgl. El 2004, Nr. 10, § 1, S. 57) Düren verfasste dazu folgenden Text: „Schon im Mittelalter verstand man unter »Exercitia spiritualia« Übungen des geistlichen Lebens, die durch Gebet und äußerste Einsamkeit in die geglaubten Mysterien einfiihren sollen. Die klassische Form der geistlichen Übungen sind die Exerzitien des heiligen Ignatius von Loyola (vgl. 31. Juli, S. 180f), die sich in einsamer Abgeschlossenheit unter Anleitung eines geistlichen Meisters während eines Zeitraumes von etwa vier Wochen vollziehen.

In der ersten Woche werden Ziel und Sinn des christlichen Menschendaseins, die Sündigkeit und die Gewissensformung erwogen; in der 2. bis 4. Woche geht es darum, das Leben Jesu zu meditieren und den Ruf der Gnade und der Nachfolge zu erkennen, um dann das Ja zum endgültigen Lebensstand (» Wahl«) zu sprechen bzw. zur Vervollkommnung des gewählten Lebensstandes (»Reformwahl«) zu finden. Die nur drei oder acht Tage dauernden Exerzitien sind spätere Nachbildungen der ignatianischen Exerzitien (seit 1548). Die Errichtung von Exerzitienhäusern, die vielfach von Jesuiten geleitet wurden, förderte die Exerzitienbewegung (seit Mitte des 17. Jh). Exerzitien waren in diesem Jahrhundert zunächst geprägt vom Vortragsstil vor einem möglichst homogenen Publikum zur Lebensordnung und Hinführung zur Beichte. Später wurde die geistlich-mystische Dimension der Exerzitien betont, dann fanden die begleiteten Einzelexerzitien größere Beachtung. Neuerdings entdeckt man die »Exerzitien im Alltag«.

Um einen vollkommenen Ablass zu erlangen, ist es erforderlich, an wenigstens dreitägigen Exerzitien teilzunehmen und die üblichen Bedingungen zu erfüllen (Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes).“