Statue der Gottesmutter
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Dekret für das Jahr des heiligen Josef (01.01.2021)

Vor 150 Jahren hat der selige Pius IX. unter dem Eindruck der schweren und traurigen Umstände einer den Nachstellungen der Feinde ausgesetzten Kirche durch das Dekret „Quemadmodum Deus“ den heiligen Josef zum Schutzpatron der ganzen Kirche erklärt.

Um das Vertrauen der ganzen Kirche auf das einzigartige Patronat des Beschützers des Jesuskindes zu erneuern, hat Papst Franziskus verfügt, dass vom 8. Dezember 2020 an, also dem Jahrestag des vorgenannten Dekrets wie auch dem Ehrentag der unbefleckten seligen Jungfrau Maria und Braut des keuschen Josef, bis zum 8. Dezember 2021 ein besonderes Jahr begangen werden soll, in dem alle Christgläubigen auf sein Beispiel hin täglich ihr Glaubensleben in voller Erfüllung des Willens Gottes intensivieren können.

Alle Christgläubigen mögen so mit der Hilfe des heiligen Josef, dem Beschützer der Heiligen Familie von Nazaret, durch Gebet und gute Werke sich eifrig um Trost und Linderung der schweren Bedrängnisse der Menschheit in unserer Zeit bemühen. Die Verehrung des Beschützers des Erlösers ist in der Geschichte der Kirche immer mehr gewachsen. Sie erweist ihm nicht nur einen hohen Kult, der nur von dem der Gottesmutter, seiner Braut, übertroffen wird, sondern hat ihm auch das Patronat für zahlreiche Anliegen übertragen. Das Lehramt der Kirche findet weiterhin wie in einem Schatz alte und neue Kostbarkeiten an der Person des heiligen Josef, wie bei einem Hausherrn, „der aus seinem Schatz Neues und Altes hervorholt“ (Mt 13,52).

Gewährung besonderer Ablässe

Um dieses sehr erstrebenswerte Ziel zu erreichen, wird das Geschenk der heiligen Ablässe besonders helfen, welche die Apostolische Pönitentiarie durch vorliegendes, entsprechend den Vorgaben von Papst Franziskus erlassenes Dekret während des ganzen Josefsjahres gern weit zugänglich macht.

Der vollkommene Ablass wird unter den gewöhnlichen Bedingungen (nämlich der sakramentalen Beichte, der eucharistischen Kommunion und dem Gebet nach Meinung des Papstes) allen Christgläubigen gewährt, die frei von jeder Anhänglichkeit an die Sünde am Jahr des heiligen Josef unter den Umständen und in den Weisen, die von der Apostolischen Pönitentiarie festgelegt sind, teilnehmen:

a. Der heilige Josef ermutigt uns als wahrer Mann des Glaubens, zur kindlichen Beziehung mit dem Vater zurückzufinden, unsere Treue zum Gebet zu erneuern, auf den Willen Gottes zu hören und ihm nach gründlicher Entscheidung zu entsprechen. Somit wird ein vollkommener Ablass allen gewährt, die für mindestens eine halbe Stunde das Gebet des Herrn betrachten oder an einer Einkehrzeit von mindestens einem Tag teilnehmen, die eine Betrachtung über den heiligen Josef einschließt.

b. Im Evangelium wird der heilige Josef als „gerechter Mann“ (Mt 1,19) bezeichnet: Als Hüter des „Innersten, das im Tiefsten des Herzens und der Seele sich verbirgt“[1], als Teilhaber am Geheimnis Gottes und daher als ausgezeichneter Patron des Forum internum treibt er uns dazu an, den Wert der Stille, der Klugheit und der Rechtschaffenheit in der Erfüllung unserer Pflichten wiederzuentdecken. Die vom heiligen Josef auf vorbildliche Weise ausgeübte Tugend der Gerechtigkeit ist die volle Annahme des göttlichen Gesetzes, des Gesetzes der Barmherzigkeit, „denn gerade die Barmherzigkeit Gottes bringt die wahre Gerechtigkeit zur Erfüllung“[2]. Daher können diejenigen, die nach dem Vorbild des heiligen Josef ein Werk körperlicher oder geistiger Barmherzigkeit vollbringen, ebenso das Geschenk eines vollkommenen Ablasses erlangen.

c. Ein herausragendes Merkmal der Berufung des heiligen Josef war es, Beschützer der Heiligen Familie von Nazaret, also Bräutigam der seligen Jungfrau Maria und Nährvater Jesu zu sein. Damit alle christlichen Familien angespornt werden, das Vorbild der Gemeinschaft, der Liebe und des Gebets aufzugreifen, die in der Heiligen Familie zur Gänze gelebt wurden, wird ein vollkommener Ablass den Gläubigen gewährt, die den Rosenkranz in den Familien und unter Verlobten beten.

d. Der Diener Gottes Pius XII. hat am 1. Mai 1955 das Fest des heiligen Josef des Arbeiters eingesetzt mit der Absicht, dass „von allen die Würde der Arbeit anerkannt wird und dass diese das soziale Leben und die Gesetze leite, die auf der gerechten Verteilung der Rechte und Pflichten gründen“[3]. Es kann daher derjenige einen vollkommenen Ablass gewinnen, der seine Tätigkeit täglich dem Schutz des heiligen Josef anvertraut, wie auch jeder Gläubige, der im Gebet die Fürsprache des heiligen Josef des Arbeiters anruft, auf dass die Arbeitssuchenden einen Arbeitsplatz finden und die Arbeitsbedingungen aller würdiger seien.

e. Die Flucht der Heiligen Familie nach Ägypten zeigt uns, „dass Gott dort ist, wo der Mensch in Gefahr ist, wo der Mensch leidet, wo er flüchtet, wo er Ablehnung und Verlassenheit erfährt“[4]. So wird ein vollkommener Ablass den Gläubigen gewährt, die die Litaneien des heiligen Josef (für die lateinische Tradition) oder den Akathistos zum heiligen Josef vollständig oder zumindest teilweise (für die byzantinische Tradition) oder ein anderes besonderes Gebet aus den übrigen liturgischen Traditionen für die nach innen und außen verfolgte Kirche und zur Unterstützung der vielfältig verfolgten Christen beten.

Die heilige Theresia von Jesus hat den heiligen Josef als Patron für alle Lebenslagen erkannt: „Einigen Heiligen scheint Gott die Gnade gegeben zu haben, uns in dieser oder jener Not zu helfen, während ich erfahren habe, dass der glorreiche heilige Josef sein Patronat auf alle Bedürfnisse erstreckt“[5]. In jüngerer Zeit hat der heilige Johannes Paul II. erneut herausgestellt, dass das Vorbild des heiligen Josef „in Bezug auf das neue christliche Jahrtausend eine erneuerte Aktualität für die Kirche unserer Zeit“[6] gewinnt.

Um nochmals das universale Patronat des heiligen Josef für die Kirche zu bestätigen, gewährt diese Apostolische Pönitentiarie über die genannten Möglichkeiten hinaus den Christgläubigen einen vollkommenen Ablass, die ein rechtmäßig approbiertes Gebet oder einen Akt der Verehrung zum heiligen Josef verrichten – zum Beispiel das Gebet „Zu dir, heiliger Josef“ –, insbesondere am 19. März und am 1. Mai, am Festtag der Heiligen Familie, am Josefsonntag (für die byzantinische Tradition), am 19. jedes Monats und jeweils am Mittwoch, der im lateinischen Ritus dem Gedenken des Heiligen gewidmet ist.

In der gegenwärtigen Bedrohung der öffentlichen Gesundheit wird ein Ablass insbesondere auf die alten Menschen, die Kranken und die Sterbenden ausgedehnt, ebenso auf alle, die aus gerechtfertigten Gründen das Haus nicht verlassen können, wenn sie – jegliche Sünde verabscheuend und mit dem Vorsatz, sobald wie möglich die drei üblichen Bedingungen zu erfüllen – zu Hause oder an einem anderen Ort, von dem sie sich nicht bewegen können, andächtige Gebete zu Ehren des heiligen Josef sprechen, dem Tröster der Kranken und dem Patron des guten Todes. Dabei sollen sie die Schmerzen und Beschwerden ihres Lebens dem barmherzigen Gott vertrauensvoll aufopfern.

Damit aber der Zugang zur göttlichen Gnade, die durch die Schlüsselgewalt der Kirche vermittelt wird, pastoral erleichtert wird, bittet diese Pönitentiarie nachdrücklich darum, dass alle Priester, die mit den entsprechenden Fakultäten ausgestattet sind, bereitwillig und großzügig sich für die Feier des Sakramentes der Versöhnung zur Verfügung stellen und die heilige Kommunion den Kranken oft spenden.

Das vorliegende Dekret ist gültig für das Jahr des heiligen Josef, ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen.

Gegeben zu Rom, beim Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 8. Dezember 2020.

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[1] Pius XI., Ansprache anlässlich der Erklärung des heroischen Tugendgrades der Dienerin Gottes Emilia de Vialar, in “L’Osservatore Romano”, Jahrgang LXXV, Nr. 67, 20./21. März 1935, 1.

[2] Franziskus, Generalaudienz (3. Februar 2016).

[3] Pius XII., Ansprache anlässlich des Festes des heiligen Josef des Arbeiters (1. Mai 1955), in Discorsi e Radiomessaggi di Sua Santità Pio XII, XVII, 71-76.

[4] Franziskus, Angelus (29. Dezember 2013).

[5] Theresia von Avila, Das Buch meines Lebens, VI, 6.

[6] Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Redemptoris custos über Gestalt und Sendung des heiligen Josef im Leben Christi und der Kirche (15. August 1989), 32.

Zu dir, heiliger Josef (von Papst Leo XIII.)

Zu dir, heiliger Josef, fliehen wir in unserer Not!

Wir haben deine heiligste Braut um Hilfe angefleht und bitten nun vertrauensvoll um deinen väterlichen Schutz.

Um der Liebe willen, die dich mit der unbefleckten Jungfrau und Gottesmutter verbunden, um der väterlichen Liebe willen, mit der du das Jesuskind umfangen hast, bitten wir dich flehentlich: Schau gütig herab auf die Kirche, die Jesus Christus durch sein Blut sich erworben hat, und komm unseren Nöten durch deine Macht zu Hilfe.

Du hast in treuer Sorge gewacht über die heilige Familie; schütze nun auch die auserwählten Kinder Jesu Christi.

Liebreicher Vater, halte fern von uns jede Ansteckung durch Irrtum und Verderbnis.

Du starker Beschützer, steh uns vom Himmel aus gnädig bei in unserem Kampf gegen die Mächte der Finsternis.

Wie du einst das Jesuskind aus höchster Lebensgefahr gerettet hast, so verteidige jetzt die heilige Kirche Gottes gegen alle Nachstellungen ihrer Feinde und gegen jede Widerwärtigkeit. Jeden von uns aber nimm unter deinen beständigen Schutz, damit wir nach deinem Beispiel und mit deiner Hilfe heilig leben, gut sterben und die ewige Glückseligkeit im Himmel erlangen. Amen.