Statue der Gottesmutter
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Wir laden Sie ein, mit ihren Sorgen, Leiden und Freuden zu Jesus zu kommen und vertrauensvoll auf Christus zu schauen, der darauf wartet, ihrem Blick mit Liebe zu begegnen.

Schau hin auf Jesus!
In dem Alltag deines Lebens, wenn hoch die Arbeit türmet sich
und deine Kraft entflieht.
Schau hin auf Jesus!
Wenn dir Weisheit fehlt in all den vielen großen
und auch kleinen Dingen.
Schau hin auf Jesus!
Wenn du Satan machtlos gegenüber stehst und er versucht die kleinen Herzen
deiner Kinder zu gewinnen.
Schau hin auf Jesus!
Droben winkt die Ruhe, hier jedoch heißt es
ernstlich ringen und zu beten.
Bis man gekämpft,
den letzen Kampf des Lebens und droben dann die Herrlichkeiten
schauen darf mit Jesus! (Lori Runkowsky)

Neben der ganztägigen Möglichkeit zur stillen Anbetung im Oratorium (Information: 03337/2254-461) können Sie auch gerne an den öffentlichen und gemeinschaftlichen Anbetungszeiten teilnehmen, um Jesus im Allerheiligsten Altarsakrament zu verehren.

Gemeinschaftliche Anbetungszeiten

Sonntag: 17:25 Uhr – 17:55 Uhr   Stille Anbetung (jeden letzten Sonntag im Monat wird der Rosenkranz gebetet)

Montag: 14:15 Uhr – 14:45 Uhr   Stille Anbetung

Dienstag: 14:15 Uhr – 14:45 Uhr   Stille Anbetung

Mittwoch: 14:15 Uhr – 14:45 Uhr   Stille Anbetung

Donnerstag: 19:00 Uhr – 19:30 Uhr   Stille Anbetung (der Tabernakel wird nach der Abendmesse geöffnet)

Freitag: 14:15 Uhr – 14:45 Uhr   Stille Anbetung

Samstag: 17:00 Uhr – 18:00 Uhr   Gestaltete Anbetung

Am Samstag beten wir immer für unser Noviziat und um geistliche Berufungen

Jeden 1. Samstag im Monat: Herz-Maria Sühnesamstag
gestaltete Anbetung von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Kapelle
anschließend Heilige Messe

NACHTANBETUNG: jeden Mittwoch von 19:30 Uhr bis 06:30 Uhr im Oratorium

GANZTÄGIGE ANBETUNG:
jeden 1. Donnerstag ( Priester-Donnerstag) und jeden 1. Freitag ( Herz-Jesu-Freitag) im Monat

Glaubensnachmittage

Anlässlich des von Papst Benedikt XVI. ausgerufenen „Jahr des Glaubens“ bieten wir in unserem Haus im Rahmen einer Veranstaltungsreihe Glaubensnachmittage zur Vertiefung des Glaubens an. Referent wird P. Lukas Hofer SAC sein.

Ziel dieser Tage ist die Ergründung der eigenen Gottesbeziehung. Die Vorträge wollen helfen, „aus dem Glauben an Gott, den Dreifaltigen, in und mit Gott – allein wie in Gemeinschaft – zu leben versuchen.“ Umso mehr unser Leben von Gott geprägt ist, umso mehr wird für jeden einzelnen erfahrbar:

„Ich bin eine einmalige, unverwechselbare, in Gott begründete, von Gott stets geliebte Persönlichkeit, liebenswert, lebenswert und wertvoll, weil ich als Kind Gottes Gott gehöre. Es gibt keinen größeren Wert, als Kind Gottes zu sein.“ (P. Lukas Hofer SAC)

Was ist ein Ablass?

„Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet. Der Ablass ist Teilablass oder vollkommener Ablass, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht.“ Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden.“ (KKK 1471)

Voraussetzung für die Wirksamkeit des Ablasses sind die allgemeinen Ablassbedingungen:

5 Voraussetzungen zur Erlangung von Ablässen:

1) Man muss getaufter Christ sein,
2) darf nicht exkommuniziert sein,
3) muss sich wenigstens beim Abschluss der vorgeschriebenen Werke im Stande der Gnade befinden (d.h. keine schwere Sünde haben),
4) muss den Willen haben, Ablässe zu gewinnen,
5) muss die auferlegten Werke gemäß den Bestimmungen in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen.

5 Bedingungen zur Erlangung eines vollkommenen Ablasses:
1) Die sakramentale Beichte
2) Die entschlossene Abkehr von jeder Sünde

3) Der Kommunionempfang
4) Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters
5) Die Erfüllung des vorgeschriebenen Werkes (zumeist ein Ablassgebet oder der Besuch eines Ortes)

Konnten nicht alle fünf Bedingungen des Vollkommenen Ablasses erfüllt werden, so besteht ein Teilablass.